07.07.2016
(...)
Das "Ja" der Abgeordneten war deutlich.
Alle 601 Bundestagsmandatare stimmten am Donnerstag für die "Nein ist Nein"-Regel, für eine
massive Verschärfung des Sexualstrafrechts also: Künftig ist in Deutschland nicht mehr nur Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung strafbar, sondern es reicht bereits aus, wenn der Täter sich über den Willen des Opfers hinwegsetzt. Ein "Nein", ein Weinen oder "Hör auf" ist genug.
Ein solches "Hör auf!" hat auch die Anlassgeberin eben dieses Gesetzes, das Model Gina-Lisa Lohfink, von sich gegeben, als sie – wie sie sagt – im Jahr 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden ist. Seit der Vergewaltigungsprozess zugunsten der Angeklagten und gegen Lohfink ausgegangen ist, wurde in Deutschland über die veraltete Rechtslage diskutiert: Man habe kratzen, beißen, schreien müssen, um eine Verurteilung zu erwirken, monierten viele; wer in Schockstarre war oder gar unter Drogeneinfluss stand, wie es bei Lohfink der Fall gewesen sein dürfte, habe vor Gericht keine Chance.
Unbehagen
Das ist mit der Verschärfung nun Geschichte. Allein: Die Neuregelung hinterlässt auch viele Fragezeichen. Bei Kritikern keimt die Angst auf, dass durch die neue Rechtslage das Schlafzimmer zum Ort des Verbrechens gestempelt wird – ein Unbehagen, das vor allem in sozialen Netzwerken und Leitartikeln formuliert wird. So fürchtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass man etwa für eine "Fehlinterpretation als Vergewaltiger bestraft werden kann"; die Zeit meint gar:
"Was leidenschaftliche Liebesnacht und was Vergewaltigung war, definiert die Frau am Tag danach." Auch hier dient der Fall Lohfink gern als Beispiel. Die 29-Jährige steht derzeit wegen "falscher Verdächtigung" vor Gericht, weil sie die beiden Männer zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt haben soll.
(...)
[Links nur für registrierte Nutzer]