Alle Fakten treten sofort nach einer fristlosen Kündigung ein.
Die wären ...
Kein Lohn mehr , das ändert gar nichts daran, dass der Lohn eventuell nachbezahlt wird, weil ein Richter die fristlose Kündigung verworfen hat.
Du hast keinen Arbeitsplatz mehr, weil du am Betreten des Betriebs gehindert wirst.
Tust du es trotzdem begehst du Hausfriedensbruch.
Defakto ist es für den Betroffenen eine Kündigung mit all den Nachteilen fur ihn . Eventuell gilt dies auch nur temporär das ist klar. Das bedingt aber, dass er der Kündigung widerspricht in dem er vor Gericht geht und Recht bekommt.
Man kann einer Kündigung nur widersprechen , wenn man gekündigt wurde.
Du gehst vors Arbeitsgericht mit dem Antrag die Kündigung als unwirksam zu erklären.
Das geht logischerweise nur , wenn man gekündigt wurde.
Ein Richter engscheidet nämlich nicht ob du gekündigt worden bist, sondern ob diese Kündigung nach dem Arbeitsrecht wirksam ist. Im vorhinein weiß man das nicht, und gilt deshalb als gekündigt.