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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #321
    Mitglied Benutzerbild von Arminius10
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Habe aber auch keine Lust, hinterher im Bau mit 90% Migrantenanteil die Freuden homoerotischer Beziehungen kennenzulernen
    Du kannst Dich auch einfach auf den Boden legen und hoffen, dass die Musel nicht zu hart gegen deinen Kopf treten und du es überleben wirst. Mir ist Gefängnis lieber als totgetreten zu werden. Sicher ist zunächst eine Deeskalationsstartegie oder Flucht die beste Option. Wenn es aber hart auf hart kommt musst du brutalstmöglichst vorgehen, weil due bei Moslems nicht absehen kannst ob du es überlebst wenn du erstmal am Boden liegst. Bei Deutschen und anderen Ethnien ist weniger Aggression angesagt.

  2. #322
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Das Gesetz interessiert die Neo-Freislers nicht. Moderne Unrichter haben ausschließlich das Täterwohl im Fokus und werden niemals auf berechtigte Notwehr entscheiden, wenn der sich Wehrende Biodeutscher ist.
    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich hoffe da eher auf den Abschreckungseffekt, wenn man dem Besucher ein paar Lichtlein vor der Nase brennen lässt.
    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Abgesehen von den rechtlichen Fragen halte ich es für wenig effektiv und gefährlich für einen selbst, falls es überhaupt ernst gemeint war.
    Zitat Zitat von Suedwester Beitrag anzeigen
    Genau solche "Umstaende" koennen einen Richter beeinflussen.
    Hier wird vielfach bestritten, dass man sich verteidigen und wehren, und sich sehr wohl auf Notwehr berufen kann, sogar mit einer illegalen Waffe. Und vor Gericht sogar Recht bekommt. Vor wenigen Tagen wurde der Araber-Türken-Zigeuner Migranten-Hell-Angel Rocker und selbst ernannte " Präsident " aus Giessen, Aygun Mucuk, der ständig tönte, die deutsche Deppen-und Luschen-Polizei könne ihm gar nichts, erschossen.

    Dabei wurde der Migranten " Präsident " bereits vor zwei Jahren angeschossen, als er mit fast 40 ( !!! ) Kumpanen die Disko Katana in Frankfurt ( Japan-Tower) stürmte, den Türsteher zusammen geschlagen hat, und der deutsche ( !!! ) Club-Betreiber Jürgen " Fips " F. - surprise, surprise- nicht die deutsche Schnulli-polzei angerufen, sondern sich alleine gegen 40 Migranten-Rocker mit einer illegalen Pistole gewehrt, fünf Mann ( !!! ) angeschossen- unter ihnen Aygun Mucuk- und der Rest schreiend weg gelaufen ist. Und, er musste nicht mal seine in diesen Kreisen übliche Pump-gun zum Einsatz bringen. Nein, die kamen nie wieder. Die hatten nämlich Panik, sie atmen dann wieder Blei.

    Jürgen F., der bei der Polizei jede Aussage verwegert hat, wurde wegen Notwehr natürlich frei gesprochen, aber wegen unerlaubtem WB ( Pistole W P 1, geladene und schussbereite Pumgun, Munition und falsche Ausweise ) im Wiederholungsfall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Urteil hat der Richter ausgeführt, die Einlassung des Angeklagten, " er habe die Waffen in seinem Lokal gefunden- die er in den früheren Fällen mehrfach vorgebracht hat- kann zwar nicht widerlegt werden, aber er hätte sie längst abgeben müssen ". Woher der kampferfahrene und treffsichere Angeklagte, der noch nie einen WS oder mindestens eine WBK hatte, nicht mal beim Bund war, seine überragenden Schiesskenntnisse hatte, wurde gar nicht tematisiert.
    Geändert von cornjung (15.10.2016 um 10:53 Uhr)

  3. #323
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Würde die von deutschen Steuern bezahlte deutsche Polizei nicht von deutschen refugee-welcome Politikern am Eingreifen in Notwehr gegen Araber-Musel-Migranten-H-4 ( !!!! ) Clans gehindert, und gleichzeitig die deutsche Bevölkerung systematisch entwaffnet, die staatlich gelenkten Presse gegen deutsche Betreiber und Notwehrer einen Vernichtungs-und Veleumdungskampf führen, hätten die Clans gegen Deutsche keine Chance. Beitrag 322.

    Gegen Hells, Hools, sogar friedliche Pegida-Demonstranten, alles angebliche Nazis, sprich Deutsche, werden deutsche Artillerie, Bomben, Drohnen, Flieger, Panzer, tausende von schwerst bewaffneten Polizisten, sogar das SEK eingesetzt. Gegen Araber, Musels, refugees ( MIRI !!!!! ) wird die Polizei am Eingreifen gehindert. Das ist die Realität.

  4. #324
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Würde die von deutschen Steuern bezahlte deutsche Polizei nicht von deutschen refugee-welcome Politikern am Eingreifen in Notwehr gegen Araber-Musel-Migranten-H-4 ( !!!! ) Clans gehindert, und gleichzeitig die deutsche Bevölkerung systematisch entwaffnet, die staatlich gelenkten Presse gegen deutsche Betreiber und Notwehrer einen Vernichtungs-und Veleumdungskampf führen, hätten die Clans gegen Deutsche keine Chance. Beitrag 322.

    Gegen Hells, Hools, sogar friedliche Pegida-Demonstranten, alles angebliche Nazis, sprich Deutsche, werden deutsche Artillerie, Bomben, Drohnen, Flieger, Panzer, tausende von schwerst bewaffneten Polizisten, sogar das SEK eingesetzt. Gegen Araber, Musels, refugees ( MIRI !!!!! ) wird die Polizei am Eingreifen gehindert. Das ist die Realität.
    Artellerie, Flugzeuge und Panzer gegen Pegida?
    Was sollen solch verlogene Übertreibungen?
    Was hat man davon?


    Und die Polizei wird am Eingreifen gegen den Miri-Clan gehindert?
    Warst du schon mal in Bremen? Wohl nicht, sonst würdest du solch Schmarn nicht schreiben...

  5. #325
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Lebemann Beitrag anzeigen
    Und die Polizei wird am Eingreifen gegen den Miri-Clan gehindert? Warst du schon mal in Bremen? Wohl nicht, sonst würdest du solch Schmarn nicht schreiben...
    .. gehindert nicht , sie fahren nicht hin , wenn der Notruf eingeht , so einfach ist es ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  6. #326
    Mitglied Benutzerbild von Rolf1973
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ein 22-jähriger Mann aus Ludwigsburg bewahrt einen bereits schwer verletzt am Boden liegenden Menschen vor den weiteren Misshandlungen
    einer fünfköpfigen angetrunkenen Schlägertruppe. Die Rettung gelingt, die Täter lassen von ihrem Opfer ab. Das Opfer lebt. Bei der altruistischen
    und mutigen Rettungsmaßnahme erleidet einer aus der Tätergruppe, der nur zugeschaut haben will, einen Kieferbruch. Die Staatsanwaltschaft be-
    antragte Freispruch. Das [Links nur für registrierte Nutzer] den Nothelfer. Das Amtsrichterin aus Ludwigsburg erkennt auf Körperverletzung: Der
    Nothelfer hätte mit seinen fünf Gegnern sanfter umgehen müssen. Vorstrafe für den Helfer.
    Dieser Artikel ist schon etwas älter, draufgeschissen. Hier erfahren wir, wie der "Rechtsstaat" wirklich tickt. Notwehr und Nothilfe bei Übergriffen
    sind betreffs des Erlaubten in der Rechtspraxis mittlerweile derart begrenzt, dass man sie auch gleich verbieten könnte. Zivilcourage? Wird den
    Schlafschafen immer mehr aberzogen und ist künftig wohl nur noch ausschließlich gegen "Rächz" legal. Die Erosion des Rechtsstaates wird unter
    der Leitung des Aushilfseichmanns Maas bald abgeschlossen sein.

    [Links nur für registrierte Nutzer].
    “What exactly is your ‘fair share’ of what someone else has worked for?”
    Thomas Sowell

  7. #327
    cornjung
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ich bin zigfach gerichtserfahreen, sprich ich habe zig Verhandlungen als A. oder Z. real und live erlebt, und poste aus eigener Erfahrung. Im Zweifel für den Angeklagten = Unschuldsvermutung gilt solange, bis Beweise das Gegenteil aussagen. Und geklärt wird das vor Gericht. Und der Erfolg vor Gericht hängt allein davon ab, ob du dich bei der Polizei um Kopf und Kragen geredet hast, und wie gut dein Anwalt ist. Sprich, ob du bei der Polizei geschwiegen, und dich vor Gericht von einem kompetenten und teuren Fachanwalt für Strafrecht oder einer kostenlose Feld-Wald-Wiesen Lusche auf Armen-Hartz4-recht, also Gratis- Pflichtverteidiger, verteidigen lässt.
    Zitat Zitat von In Medias Res Beitrag anzeigen
    Bist du einer dieser 50 fach Straftäter ? Dein Unfug wird einfach nicht besser wenn du ihn immer wieder holst. Natürlich, da spricht der Profi-( verbrecher ?).
    Ausser Depp und Unfug hast du keine Argumente. Wenn ich ein Depp wäre und Unfug schreiben würde, hättest du mich widerlegt. Ich bin Profi, und weiss, von was ich schreibe. Du bist ein ahnungsloser und dummer Anfänger und Tölpel. Und das nicht nur in diesem Strang. Du hast dich noch nie gewehrt, warst noch nie vor Gericht, kennst weder die Rechtslage noch die aktuelle Rechtsprechung zu Notwehr, weiss nicht mal, was ein Fachanwalt ist, sprich hast keine Ahnung. Fertig.

  8. #328
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Rolf1973 Beitrag anzeigen
    Dieser Artikel ist schon etwas älter, draufgeschissen. Hier erfahren wir, wie der "Rechtsstaat" wirklich tickt. Notwehr und Nothilfe bei Übergriffen
    sind betreffs des Erlaubten in der Rechtspraxis mittlerweile derart begrenzt, dass man sie auch gleich verbieten könnte. Zivilcourage? Wird den
    Schlafschafen immer mehr aberzogen und ist künftig wohl nur noch ausschließlich gegen "Rächz" legal. Die Erosion des Rechtsstaates wird unter
    der Leitung des Aushilfseichmanns Maas bald abgeschlossen sein.

    [Links nur für registrierte Nutzer].
    Er hatte zwei denkbar schlechte Karten: 1. Vorstrafe wegen Körperverletzung, 2. eine RICHTERIN!

  9. #329
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

    Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

    Ich unterstreiche:
    Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!

    Um mein Leben zu verteidigen, lasse ich mir von niemandem vorschreiben wie und womit ich das anzustellen habe: Alles was verfügbar ist.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  10. #330
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Um mein Leben zu verteidigen, lasse ich mir von niemandem vorschreiben wie und womit ich das anzustellen habe: Alles was verfügbar ist.
    Im Prinzip richtig. Es zwingt dich, im Gegensatz zum Autounfall, auch niemand dazu, vor Ort zu bleiben und deine Identität zu offenbaren. Den Vorwurf der evtl unterlassenen Hilfeleistung kannst Du durch einen Notruf von der nächsten Telefonzelle umgehen. Anders sieht es natürlich aus, wenn Du selbst ärztlicher Hilfe bedarfst.

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