Wenn guter Wille und geltendes Recht kollidieren
Renommierte deutsche Staatsrechtler stellen der Merkel'schen Willkommenspolitik ein durch und durch vernichtendes Zeugnis aus.
Leicht entnervt entfuhr es der deutschen Bundeskanzlerin vor nicht ganz einem Jahr im Rahmen einer Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Flüchtlingskrise: „Ist mir egal, ob ich schuld am Zustrom der Flüchtlinge bin, nun sind sie halt da.“ Nun mag es Frau Merkel egal sein, wer schuld an diesem historischen Debakel ist, vielen Wählern dürfte das weniger gleichgültig sein. Vor allem stellt sich seither die Frage, ob dieses „Nun sind sie halt da“ Folge rechtsstaatlichen Handelns ist – oder doch eher einem Rechtsbruch, ja einer ganzen Kaskade von Rechtsbrüchen geschuldet ist.
In Österreich wird diese Frage mit der ortsüblichen Nonchalance dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gegenüber mehr oder weniger unter den Teppich gekehrt, dem Artikel eins der Realverfassung des Landes folgend: „Mir wean kann Richter brauchen.“
In Deutschland hingegen haben sich jetzt knapp 20 angesehene Spitzenjuristen aus den Bereichen Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, darunter ein Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, zusammengetan, um die deutsche Willkommenspolitik von 2015 ff. einer rechtlichen Würdigung zu unterziehen. Unter dem Titel „Der Staat in der Flüchtlingskrise – zwischen gutem Willen und geltendem Recht“ (Hrsg.: Otto Deppenheuer und Christoph Grabenwarter) liegt das Ergebnis nun in Buchform vor. Mehr juristische Kompetenz zu dem Thema wird im deutschen Sprachraum kaum aufzutreiben sein. Das Ergebnis ist kein wirkliches Kompliment für die Merkel-Regierung. „
Der Rechtsstaat ist im Begriff, sich im Kontext der Flüchtlingswelle zu verflüchtigen, indem das geltende Recht faktisch außer Kraft gesetzt wird. Regierung und Exekutive treffen ihre Entscheidungen am demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbei, staatsfinanzierte Medien üben sich in Hofberichterstattung, das Volk wird stummer Zeuge der Erosion seiner kollektiven Identität“, fassen die Herausgeber das Ergebnis der juristischen Abwägungen zusammen.
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