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Thema: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

  1. #221
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von carn Beitrag anzeigen
    Wie ich bereits sagte, ich kenne die Entwicklung. Du irrst halt nur, dass du glaubst, es käme mir auf das Bewusstsein an. Und darauf kommt es auch dem GG nicht an.


    Ich fürchte, Appelle an die Werte des GG werden hier nicht zwingend fruchten. Wird das Forum eigentlich in D gehostet? Kann bei solch Aussagen schonmal relevant sein.
    Solche Aussagen beschleunigen deinen Abschied.

  2. #222
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von carn Beitrag anzeigen
    Ok, noch einer, der ohne Ahnung daherschwätzt.

    Ich hatte vorher mal den wikipedia Artikel zu Anstiftung verlinkt. Sogar um den zu lesen, sind Leute zu faul.
    Du kannst verlinken, was du willst ... deine Interpretation bleibt Dummfug.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  3. #223
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    könntest ja nach der Geburt das Kind selber aufziehen. Und hinter dem Unterhalt her rennen. DAS wäre mal Gleichberechtigung
    Kinder werden von Frauen als Waffe gegen ihren Ex benutzt.

    Wenn du als Mann das Kind selbst aufziehen willst muss ein Gericht dir das Sorgerecht zusprechen.
    Da du als Mann aber meist den ganzen Tag arbeitest ist das Vorhaben bei den feminisierten Gerichten nahezu unmöglich.
    Es sei denn die Frau will das Kind nicht, bzw es liegen schwere Straftaten bzw Rauschgiftsucht bei der Frau vor.

    Das mit dem hinter dem Unterhalt her rennen relativiert sich, da der Staat das übernimmt.

  4. #224
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von torun Beitrag anzeigen
    Das ist alles richtig. Muss man aber beweisen koennen. Wenn nur Person A und Person B steht nun wieder Aussage gegen Aussage. Jetzt kann man natuerlich wieder 10 Zeugen herbeikonstruieren, aber wer sagt so etwas bei Zeugen.
    OMG.

    Du hast wirklich keine Ahnung vom Recht und bildets dir ein, du wüsstest was?

    Indiz, dass du wohl keine Ahnung hast:
    Es ist absoluter Standard bei Juristenausbildungen und ähnliches, dass bei Schilderung einer Fallkonstruktion, z.b. in einer Klausur, solange nichts anderes gesagt wird davon auszugehen ist, dass der entscheidenden Stelle der Fall genau so wie geschildert auch ausreichend bewiesen wurde bzw. bekannt ist.

    Deswegen ist, dass du jetzt, nachdem ich eine abstrakte Fallschilderung gebracht hatte ("A", "B"), darauf rumreitest, dass meine Fallkonstruktion nichts enthält, wie dass dem A nachgewiesen werden können sollte, ein ziemlich starkes Indiz, dass du keinerlei nennenswerte Ausbildung in Jura oder ähnlichem hattest; sonst ist einem nämlich sofort immer unmittelbar klar, dass bei Fallkonstellationen mangelnde Hinweise auf mögliche Beweisbarkeit ABSOLUT rein gar kein Punkt ist, weil das schlicht zwecks schnellerer Erfassbarkeit weggelassen wird.

    edit:
    Aber immerhin bestätigst du, dass meine Behauptung, der geschilderte Fall wäre Anstiftung bzw. wenigstens Verdacht auf Anstiftung, zutreffend war und deine und gegenteilige Behauptungen von anderen, dass sowas vor Gericht keine Anstiftung sein könnte, falsch war.
    Geändert von carn (27.08.2016 um 05:34 Uhr)

  5. #225
    GESPERRT
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von torun Beitrag anzeigen
    Solche Aussagen beschleunigen deinen Abschied.
    Wo ist das Problem an der Aussage?

    Ich finde es wichtig, dass jeder der sich strafbar macht oder Opfer einer Straftat wird, dieses auch weiß, selbst wenn es einem dann doch egal ist, es eh niemals beweisbar wäre oder das Gesetz total dämlich erscheint oder sonstwas. Folglich weise ich andere grundsätzlich daraufhin, wenn Aussagen/Handlungen ihrerseits strafbar sein könnten; ob die das dann interessiert, ist mir größtenteils egal; man sollte halt nur wissen, wenn man gegen Gesetze verstößt, damit man wenigstens wissend entscheidet, ob man drauf pfeift oder nicht. Und bei Forenbetreibern ist es nunmal relevant, wo die formal beheimatet sind. Wenn der hiesige in Russland sitzt, war Klopperhorst's Aussage ja kein Problem für den Forenbetreiber.

    Und bezüglich des ersten Teils: Es ist echt ein Problem, wenn ich feststelle, dass Klopperhorst wohl eher nicht von irgendwas überzeugt wird, wenn einfach nur argumentiert wird, dass das nach GG so sein soll? Musste jetzt deshalb jemand weinen oder so? Sitzt der jetzt gerade verzweifelt vor der Tastatur, haut den Kopf auf den Tisch und jammert "Hilfe, wie konnte man mir nur unterstellen, ich stünde nicht zu 100% zu unserem wunderbaren Grundgesetz"?

  6. #226
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von carn Beitrag anzeigen
    OMG.

    Du hast wirklich keine Ahnung vom Recht und bildets dir ein, du wüsstest was?

    Indiz, dass du wohl keine Ahnung hast:
    Es ist absoluter Standard bei Juristenausbildungen und ähnliches, dass bei Schilderung einer Fallkonstruktion, z.b. in einer Klausur, solange nichts anderes gesagt wird davon auszugehen ist, dass der entscheidenden Stelle der Fall genau so wie geschildert auch ausreichend bewiesen wurde bzw. bekannt ist.

    Deswegen ist, dass du jetzt, nachdem ich eine abstrakte Fallschilderung gebracht hatte ("A", "B"), darauf rumreitest, dass meine Fallkonstruktion nichts enthält, wie dass dem A nachgewiesen werden können sollte, ein ziemlich starkes Indiz, dass du keinerlei nennenswerte Ausbildung in Jura oder ähnlichem hattest; sonst ist einem nämlich sofort immer unmittelbar klar, dass bei Fallkonstellationen mangelnde Hinweise auf mögliche Beweisbarkeit ABSOLUT rein gar kein Punkt ist, weil das schlicht zwecks schnellerer Erfassbarkeit weggelassen wird.

    edit:
    Aber immerhin bestätigst du, dass meine Behauptung, der geschilderte Fall wäre Anstiftung bzw. wenigstens Verdacht auf Anstiftung, zutreffend war und deine und gegenteilige Behauptungen von anderen, dass sowas vor Gericht keine Anstiftung sein könnte, falsch war.
    Hast du dir schon mal das ach so tolle "Recht" lach (Beweislastumkehr, Einheitsbrei bezüglich Legislative/Exekutive) angesehen. Wir haben hier ein paar Stränge dazu...
    Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.

    "Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."

  7. #227
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen
    Kinder werden von Frauen als Waffe gegen ihren Ex benutzt.

    Wenn du als Mann das Kind selbst aufziehen willst muss ein Gericht dir das Sorgerecht zusprechen.
    Da du als Mann aber meist den ganzen Tag arbeitest ist das Vorhaben bei den feminisierten Gerichten nahezu unmöglich.
    Es sei denn die Frau will das Kind nicht, bzw es liegen schwere Straftaten bzw Rauschgiftsucht bei der Frau vor.

    Das mit dem hinter dem Unterhalt her rennen relativiert sich, da der Staat das übernimmt.
    Das ist andersrum genau so. Sorry. Siehe das Kindschaftsrecht vom Jahr 1999 (Man achte auf dessen (eigentlichen) Sinn und dessen Auswirkungen).
    Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.

    "Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."

  8. #228
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von carn Beitrag anzeigen
    OMG.

    Du hast wirklich keine Ahnung vom Recht und bildets dir ein, du wüsstest was?

    Indiz, dass du wohl keine Ahnung hast:
    Es ist absoluter Standard bei Juristenausbildungen und ähnliches, dass bei Schilderung einer Fallkonstruktion, z.b. in einer Klausur, solange nichts anderes gesagt wird davon auszugehen ist, dass der entscheidenden Stelle der Fall genau so wie geschildert auch ausreichend bewiesen wurde bzw. bekannt ist.

    Deswegen ist, dass du jetzt, nachdem ich eine abstrakte Fallschilderung gebracht hatte ("A", "B"), darauf rumreitest, dass meine Fallkonstruktion nichts enthält, wie dass dem A nachgewiesen werden können sollte, ein ziemlich starkes Indiz, dass du keinerlei nennenswerte Ausbildung in Jura oder ähnlichem hattest; sonst ist einem nämlich sofort immer unmittelbar klar, dass bei Fallkonstellationen mangelnde Hinweise auf mögliche Beweisbarkeit ABSOLUT rein gar kein Punkt ist, weil das schlicht zwecks schnellerer Erfassbarkeit weggelassen wird.

    edit:
    Aber immerhin bestätigst du, dass meine Behauptung, der geschilderte Fall wäre Anstiftung bzw. wenigstens Verdacht auf Anstiftung, zutreffend war und deine und gegenteilige Behauptungen von anderen, dass sowas vor Gericht keine Anstiftung sein könnte, falsch war.
    Versteht das jemand? Ich nicht. Google-Translator 'Juristendeutsch' -> 'Deutsch' habe ich noch nicht entdeckt.
    Die moderne Art der Völkervernichtung: Man hetze die Frauen gegen die eigenen Männer auf (Feminismus), gebe ihnen politische Macht und die Antibabypille. Dann installiere man Gedanken- und Sprachzensur, die Kritik an ganz bestimmten Minderheiten, Religionen, Ideologien etc. kriminalisiert (Politische Korrektheit + Schuldkult). Gleichzeitig überflute man das Volk mit der Unterschicht aus der 3. Welt (Multikulti), die sich im Gegensatz zur Urbevölkerung sehr rasch vermehrt. Jew World Order.

  9. #229
    GESPERRT
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von Schopenhauer Beitrag anzeigen
    Hast du dir schon mal das ach so tolle "Recht" lach (Beweislastumkehr, Einheitsbrei bezüglich Legislative/Exekutive) angesehen. Wir haben hier ein paar Stränge dazu...
    Klar.

    Nur ändert das halt nichts daran, dass ein "Raub doch die Oma da drüben aus" "Wäre ich grad nicht drauf gekommen, mach ich gleich" Anstiftung zum Raub sein dürfte.

  10. #230
    Mitglied Benutzerbild von Schopenhauer
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von carn Beitrag anzeigen
    Klar.

    Nur ändert das halt nichts daran, dass ein "Raub doch die Oma da drüben aus" "Wäre ich grad nicht drauf gekommen, mach ich gleich" Anstiftung zum Raub sein dürfte.
    Du hast mich nicht verstanden. Macht nix.
    (Ich für meinen Teil muss mich nicht auf Kleinglüngelei kaprizieren, wenn schon das ganze ach so tolle "System" und dessen Grundlagen bis zum Himmel stinken).
    Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.

    "Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."

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