Die Sprachbarriere wird sicher das Kleinste Problem sein ,alle Europäer lernen Englisch ,das reicht für den Anfang .
Die Gesetze der EU-Mitgliedsstaaten werden schnell angepasst .
Eigentlich ist die Idee nicht so schlecht ,die USA haben auch eine Armee aus allen Staaten ,gut da sind keine Sprachbarrieren
zu überwinden .
Wir werden es sehen was aus der EU-Truppe werden kann .
Gruß Bestmann .
Geduld ist die Kunst,nur langsam wütend
zu werden .Gruß Bestmann
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk, als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“
Napoleon Bonaparte
Nein. Im GG steht das kein Deutscher seine Staatsbürgerschaft verlieren darf.
[Links nur für registrierte Nutzer]Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt grundsätzlich auf Dauer. Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten. Gegen den Willen des Betroffenen darf der Verlust der Staatsangehörigkeit nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk, als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“
Napoleon Bonaparte
Gott mit uns
Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli
Zumindest ist das Anwerben strafbar.
[Links nur für registrierte Nutzer]Strafgesetzbuch (StGB)
§ 109h Anwerben für fremden Wehrdienst
(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Es gibt ja immer wieder Reportage über Deutsche bei der Fremdenlegion. Die würden sich vermutlich nicht für so etwas zu Verfügung stellen wenn sie sich strafbar machen würden.
Geändert von Muninn (03.12.2016 um 15:00 Uhr)
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk, als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“
Napoleon Bonaparte
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