Der Fall Engels
2012 schickte Schulz seinen Vertrauten Markus Engels auf Dauerdienstreise nach Brüssel, obwohl dieser bereits zuvor in der deutschen Hauptstadt seinen Lebensmittelpunkt hatte.
Für Engels bedeutete diese Vertragskonstruktion, dass er von einer 16-prozentigen Auslandzulage und von mehreren Hundert Tagegeldern profitieren konnte.
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Hohe Sonderzulagen
Schulz ordnete als Parlamentspräsident an, Mitarbeitern Sonderzulagen in Höhe von 1300 bis 2200 Euro pro Monat zu zahlen.
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Rechtswidrige Beförderungsbeschlüsse
Schulz ließ es zu, dass ein Mitarbeiter für sich und Kollegen Beförderungsbeschlüsse formulierte.
Mit den laut Parlamentsverwaltung regelwidrigen Beschlüssen sollte festgelegt werden, dass die Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden aus dem Team von Schulz lukrative Dienstgrade behalten.
Schulz hatte die als Präsidentenbeschluss verfassten Entscheidungen im Oktober 2015 unterschrieben. Sie waren erst von der Parlamentsverwaltung gestoppt worden.
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Nutzung von Mitarbeitern für den EU-Wahlkampf 2014
Vor drei Jahren wollte Martin Schulz als Spitzenkandidat der europäischen Sozialdemokraten bei der Europawahl EU-Kommissionschef werden.
Im Wahlkampf handelte er sich den Vorwurf ein, nicht genau genug zwischen seinem Job als Parlamentspräsident und seinen persönlichen Ambitionen zu trennen.
Im 2016 angenommenen Entlastungsbericht für die Parlamentsspitze heißt es deswegen: "Das EU-Parlament (...) bedauert, dass Bedienstete des Parlaments zumindest indirekt an der Vorbereitung der Kampagne beteiligt waren, und fordert, dass künftig hiervon Abstand genommen wird".
Zudem bedauerte es, dass der Präsident das Twitter-Profil der Präsidentschaft zu seinem persönlichen Profil gemacht und im Wahlkampf genutzt hat.
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Diskussion um die Altersversorgung von EU-Abgeordneten
Nicht Teil der aktuellen Diskussion, aber doch Teil der Brüsseler Zeit von Schulz ist zudem ein Streit aus dem Jahr 2004.
Damals setzte sich Schulz unter anderem zusammen mit Klaus-Heiner Lehne von der CDU für ein neues Abgeordnetenstatut ein, das zu einer Verbesserung der Altersversorgung geführt hätte.
Als unter anderem die "Bild"-Zeitung und der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim die Pläne scharf kritisierten, warf Schulz ihnen eine beispiellose Hetzkampagne sowie bewusste Falschberichterstattung vor.
Das Landgericht Hamburg kam jedoch zu einer etwas anderen Einschätzung. Es untersagte Schulz, die Vorwürfe weiter zu verbreiten. Schulz unterzeichnete eine Unterlassungserklärung und musste laut von Arnim Prozesskosten in Höhe von rund 16.400 Euro zahlen.
Sollte sich der Haushaltskontrollausschuss des Europaparlaments an diesem Mittwochabend mehrheitlich für eine Reaktion auf fragwürdige Entscheidungen von Schulz aussprechen, müsste sich im April auch das Plenum damit beschäftigen.
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