Die Entscheidung des BVerfG ist Klasse, besonders ins seiner Einfachheit und absoluten Korrektheit.
Völkerrechtlich gilt als Volk wer ein eigenständiges inneres und äußeres Selbstbestimmungsrecht hat.
Diese Form zeigt sich meist in der Form eines Staates. Die BRD hat Länder (völkerrechtlich als staatengleich anerkannt) . Die Länder als eigenständige Körperschaften haben ihr inneres und äußeres Selbstbestimmungsrecht durch entsprechende Landtagsbeschlüsse ( z.B. hier NRW :Nachdem der Parlamentarische Rat in der früheren Pädagogischen Akademie in Bonn das Grundgesetz verabschiedet hatte, stimmte auch der Landtag NRW am 20. Mai 1949 nach einer siebenstündigen Debatte darüber ab. Dabei gab es 157 Stimmen der CDU-, der SPD- und der FDP-Fraktion dafür, während sich 38 Stimmen aus den Reihen des Zentrums und der KPD gegen das Grundgesetz aussprachen) an den Bund mit den Organen Bundesparlament und Bundesrat abgetreten. Die notwendige 2/3 Mehrheit aller Bundesländer zum Inkrafttreten des GG ( insoweit auch die Abtretung von Selbstbestimmungsrechten) der BRD wurde spielend erreicht.
Die Rechte der Länder gegen den Bund ( Staat) regeln sich nach den A 20 - 37. Der maßgebende A 20 ist durch die sog. Ewigkeitsklausel unveränderbar.
Die Stellung des Landes Bayern ergibt sich die Zustimmung konkludent aus dem Verfahrensablauf des Abstimmungsverfahrens der BRD damals. Ausfluss daraus: Die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für den [Links nur für registrierte Nutzer] für den – eingetretenen – Fall, dass bundesweit zwei Drittel der Länder das Grundgesetz [Links nur für registrierte Nutzer] würden, wurde aber in einem gesonderten Beschluss mit 97 von 180 Stimmen bei 70 Enthaltungen und sechs Gegenstimmen akzeptiert ( Bayerischer Landtag: [Links nur für registrierte Nutzer] ).
Mit dem Als Volk betrachten Sorben ( [Links nur für registrierte Nutzer]) und Dänen ( sog. Kiler und Bonner Erklärung fußend auf die Volksabstimmung nach WK I ) wurden entsprechende Angliederungsverträge geschlossen.
Das Palaver hier wird nur von den Spaltern Deutschlands und den Aluhut tragenden Geschäftsführer der BRD-GmbH veranstaltet.
Rechtsradikales Geplärre halt. Danke an das BVerfG, dass dort alles noch mal prägnant klargestellt wurde.