... die bestätigen, dass die Verbrechen der Wehrmacht in II.WK an der Zivilbevölkerung (Ost-Europa, UdSSR) a) untersagt und b) bestraft wurden.
Kann jemand helfen?
... die bestätigen, dass die Verbrechen der Wehrmacht in II.WK an der Zivilbevölkerung (Ost-Europa, UdSSR) a) untersagt und b) bestraft wurden.
Kann jemand helfen?
kol-ut-shan
Das braucht`s keine Dokumente! Das ist offenkundig, dass dem so war!
"Wir Deutschen sollten die Wahrheit auch dann ertragen lernen, wenn sie für uns günstig ist."
Heinrich von Brentano
Da müßte erst mal geklärt werden, was unter Verbrechen zu verstehen ist. Straftaten im Sinne des Militärstrafrechts waren selbstverständlich untersagt. Was heute als Verbrechen bezeichnet wird, waren ja meist Bestrafungen auf Grundlage eines sich immer mehr verschärfenden Militärstrafrechts.
Ich leg mal vor mit dem Reichsgesetzblatt von 1940, § 128 ff. (einfach umblättern)
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Ex septentrione lux
Zur Anklage bringen heißt noch nicht
automatisch, daß auch, wie scharf auch
immer,
Urteile gefällt wurden.
Ich erinnere mich noch an Wikipedia,
aber müßte jetzt herumwühlen.
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