Was wird dort festgestellt? Dass das Deutsche Reich nicht untergegangen und die BRD nicht sein Rechtsnachfolger ist. QED. Sie sei indessen "als Völkerrechtssubjekt mit diesem identisch". Wie das beides gleichzeitig zutreffen kann, kannst Du mir sicherlich erklären. Orwellesk genug angelegt scheint mir Deine Gehirnstruktur zu sein, dass Du das bewerkstelligen kannst.
Man hat sogar ganz entgegen des wahren Gedankens des Grundgesetzes, das von den alliierten Kontrollratsmitgliedern als Provisorium gedacht war, dieses Grundgesetz ohne Volksbefragung dem "Beitrittsgebiet" der ehemaligen DDR übergestülpt und dazu noch nachträglichen Etikettenschwindel betrieben, in dem man dieses Provisorium in den Verfassungsrang erhob.
Das ist gar nicht so kompliziert. Das Deutsche Reich von 1900 war ja schließlich als Völkerrechtssubjekt auch identisch mit dem von 1930, trotz erheblicher Unterschiede in Territorium und politischem System. Aber vielleicht wendest du dich vertrauensvoll nach Karlsruhe oder wirfst einen Blick in die Fachliteratur.
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