Es war eine Ersatzverfassung und auch nur als solche gedacht.
Warum aber ist man nicht mal in der Lage, das Ganze abzuschreiben und darüber " Verfassung" statt "Grundgesetz" zu setzen ?
Hat man da so eine Angst davor, es dem Volk vorzulegen und darüber entscheiden zu lassen, so wie in Art. 146 gefordert ?