Dienstag, 17. Januar 2006
Kindermörder verurteilt - Weggeschlossen - für immer
Wegen Sexualmordes an dem neunjährigen Peter hat das Landgericht München den einschlägig vorbestraften Täter Martin Prinz zu lebenslanger Haft verurteilt sowie Sicherungsverwahrung und unbefristeten Psychiatrie-Aufenthalt angeordnet.
Der 29-Jährige hatte gestanden, den Jungen am 17. Februar 2005 in seine Wohnung gelockt, sexuell misshandelt und mit einer Plastiktüte erstickt zu haben.
Mit dem Urteil entsprach das Schwurgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Gerichtsgutachter hatte den 29-Jährigen wegen einer pädophil-sadistischen Neigung und einem gravierenden Mangel an Empfindungsfähigkeit als hoch gefährlich und nicht resozialisierbar bezeichnet.
Die Verteidigung hatte einen unbegrenzten Aufenthalt in der Psychiatrie und eine mildere Freiheitsstrafe beantragt. auszug n-tv.de
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Ich wünsche dem Mistvieh einen harten Knast, einen sehr harten. Er soll jeden Tag von seinen Mithäftlingen an die Tat erinnert werden.
Muss immer ein zweiter Mord geschehen bevor die Kindermörder für immer weggeschlossen werden ?