Dabei steht dort etwas Wesentliches:
Das sollte man dem Staatsanwalt um die Ohren hauen. Auf Stein gemeißeltDer Angeklagte war nach Angaben[Links nur für registrierte Nutzer] zwar ein Befehlsempfänger. „Es befreit Sie nicht von Schuld“, sagte sie in der Urteilsbegründung. Der Mann hätte in Stutthof nicht mitmachen dürfen. „Sie hätten versuchen müssen, sich zu entziehen, und Sie hätten sich entziehen können.“