„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Merkelraute, Staatsanwälte gehören zur Exekutive nicht zur Judikative. Die Rechtsprechende Gewalt sind nur die Richter. Bei dem Urteil ging es um die Praxis, dass Staatsanwälte in bestimmten Fällen Auslieferungshaftbefele ausstellen können und das widerspricht der Unabhängigkeit der Justiz. Jetzt werden diese Haftbefehle nur noch von Richtern ausgestellt.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Das macht die Sache eher schlimmer, angesichts von krassen Fehlurteilen, in denen entweder schwarz zu weiß umdefiniert wurde oder ein grundgesetzwidriges Gesetz für rechtens erklärt wurde. Da bleiben nur Inkompetenz oder Korruptheit als Erklärung. Beides ist eine Disqualifikation.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Dr. Zuckerbrot, ob etwas grundgesetzwidrig/verfassungswidrig ist, liegt bei den Verfassungsrichtern, sie treffen diese Entscheidung. Wenn jemand, mit dem entsprechenden Background, sagt, etwas sei verfassungswidrig, aber eben keiner dieser Richter ist, vertritt er eine Rechtsmeinung.
Das dumme mit Recht ist, viele Gesetze können, obwohl die gleichen Regeln der Rechtsauslegung angewandt werden, unterschiedlich ausgelegt werden. Welcher Rechtsmeinung dann gefolgt wird entscheidet dann eben das Gericht. Aber auch nur dann, wenn es angerufen wird.
Erinnerst du dich an das Gutachten von DiFabio zur Flüchtlingskrise, es war hier in aller Munde, aber es war eben auch nur die Rechtsmeinung DiFabios. Er empfahl damals in seinem Gutachten Seehofer ein Organstreitverfahren anzustrengen, da es große Aussichten auf Erfolg gehabt hätte.
Das hat Seehofer nicht gemacht und so blieb DiFabios Gutachten nur eine Rechtsmeinung.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Hast du das Wunsiedel-Urteil vergessen? Da haben die Verfassungsrichter geschrieben, der §130 StGB verstieße gegen ein Gebot des Grundgesetzes, aber da müsse man eine Ausnahme machen, weil die Nazis so schlimm gewesen seien. Das ist für mich politische Justiz, für die es keine Entschuldigung gibt.
Das zweite ist ein Urteil zur GEZ gewesen, in dem sie PCs zu Rundfunkempfängern umdefiniert haben. Es ist anzunehmen, dass ihnen der nachrichtentechnische Sachverstand fehlt, um das unterscheiden zu können. Sie hätten das aber bemerken und sich um einen Fachgutachter bemühen müssen, was sie eben nicht getan haben.
Die Grundfrage ist, ob Urteile stimmen müssen. Für mich müssen sie das, objektive Fehler sind spätestens bei letztinstanzlichen Gerichten unentschuldbar.
Nota bene: Staaten ohne Gerechtigkeit sind organisiertes Verbrechen (Augustinus). Wenn die letzte Instanz versagt, hast du faktisch keinen Rechtsstaat mehr.
Dann ist die gesamte Juristerei nur noch eine Farce für anspruchsloses Publikum.
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