Den Straßenverkehr zu blockieren, wie wird das wohl rechtlich geahndet?
Nehme an als Ordnungswidrigkeit, also wo diese Gestalten bestimmt glimpflich davonkommen.
Solcher Blödsinn sollte als Straftat eingestuft werden mit zwingend einem Jahr Haft, nicht aussetzbar zur Bewährung.
"Alles Käse Genossen"
Erich Mielke
Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)
Notwehr wäre es nur dann gewesen, wenn die Tussi gegen die avisierte Impfpflicht protestiert hätte! Der Applaus wäre dem Arbeitnehmer sicher gewesen.
Betrachten wir das Ganze einfach als erzieherische Maßnahme!
Hier war auch ein "Sozialarbeiter" ( Streetworker ) dabei etwas Ordnung zu schaffen:
[Links nur für registrierte Nutzer]Autofahrer fährt in Gruppe von Klimaaktivisten – ein Verletzter
Wenn die Beauftragten für Recht und Ordnung, trotz horrender Zuwendungen der Auftraggeber, nicht für Selbiges sorgen, dann muß der Auftraggeber halt selbst Hand anlegen!
"Wir Deutschen sollten die Wahrheit auch dann ertragen lernen, wenn sie für uns günstig ist."
Heinrich von Brentano
Ich bin mir fast sicher, dass die Demonstranten keinen erkennbaren Notfall blockieren würden. Deren Anliegen geht keinesfalls über das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines Kindes.
Ich nehme allerdings an, dass es schlicht um einen Termin ging. Das ist sehr ärgerlich - aber kein Notfall.
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