Zitat von
cornjung
Unsinn !!! Nach alten und neuesten Erkenntnissem ist die Frage, was Beleidigung, Hetze und Verleumdung ist, selbst unter Richtern sehr umstritten. Gut, könnt ihr nicht wissen, hab ihr doch bekanntlich auch von Jura keine Ahnung, noch nie einen juristischen Kommentar von Schönke-Schröder oder Schwarz-Dreher , geschweige denn ein Urteil vom BGH in der NJWZ gelesen. Ihr wisst nicht mal, was das ist und das es die gibt. Ihr labert nur Regierungspropaganda nach.
Andernfalls wüsstet ihr nämlich, dass noch im September 2019 das Berliner LG die angebliche " Beleidigung, Hetze und Verleumdung " gegen Künast als freie und zulässige Meinungsäüsserung gewertet hat. Nachdem der notorische Prozesshansel Künast, die wie Sawasan Chebli 2 eigene Assistenten auf Steuerzahler-kosten beschäftigt, die jeden Kommentar zur Anzeige bringen, eine andere Instanz angerufen hat, hat die zu ihren Gunsten entschieden.
Wenn also selbst erfahrene Berufsrichter, also Experten und Spezialisten, die Gesetz und Rechts-Theorie fast 10 Jahre studiert plus Erfahrung in der Praxis haben, uneins sind , wo Meinungsfreiheit- unser höchstes und wichtigstes Gut- endet, und Beleidigung, Hetze und Verleumdung anfängt, kann von neuesten Erkenntnissen keine Rede sein. Davon abgesehen, dass man gegen Alice Weidel überste und widerlichste Beleidigungen wie " Nazi-Schlampe " erlaubt hat. Das kommt noch dazu. Im Übrigen sind die meisten Kommentare vom auti , Künast, Roth und Co. übelste Hetze und Verleumdung gegen Deutsche und Deutschland.