Der Vorwurf, die Atteste wären ohne amtsärztliche Bestätigung wertlos gewesen, hält dem Praxistest nicht stand. Einerseits wurden sie selbst in Österreich von vielen Stellen als Aufschub der “Pflichten” nach 2G oder 3G akzeptiert, im Ausland hätte man sie sogar bis hin in die USA ganz problemlos akzeptiert.
Als juristischer Laie kam man zum Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht sonderlich ernst genommen hat. Man schickte einen Rechtspraktikanten in Turnschuhen vor Gericht, dessen einzige Beiträge zum Geschehen in der Äußerung von “Grüß Gott” und “Auf Wiedersehen” lag.