Jetzt wundert es mich nicht mehr, warum viele Gemeinden pleite sind, denn dieser Paragraph ist das Einstiegstor für jeden Ausländer ins Schlaraffenland Deutschland.

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BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

Ausländern, die sich in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und Hilfe zur Pflege nach diesem Gesetz zu gewähren. Im übrigen kann Sozialhilfe gewährt werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Rechtsvorschriften, nach denen außer den in Satz 1 genannten Leistungen auch sonstige Sozialhilfe zu gewähren ist oder gewährt werden soll, bleiben unberührt.
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