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Thema: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Jetzt wundert es mich nicht mehr, warum viele Gemeinden pleite sind, denn dieser Paragraph ist das Einstiegstor für jeden Ausländer ins Schlaraffenland Deutschland.

    -------------
    BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Ausländern, die sich in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und Hilfe zur Pflege nach diesem Gesetz zu gewähren. Im übrigen kann Sozialhilfe gewährt werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Rechtsvorschriften, nach denen außer den in Satz 1 genannten Leistungen auch sonstige Sozialhilfe zu gewähren ist oder gewährt werden soll, bleiben unberührt.
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  2. #2
    Student123
    Gast

    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Ja und? Willst Du die Leute verhungern lassen? (Die Antwort kann ich mir schon denken...)

    Damit Leute wie Du sich nicht vor lauter Angst die Fingernaegel bis zum Ellenbogen abnagen muessen, gibt es den Grenzschutz, der das "Einstiegstor" zum - hoechstens - Spalt verengt. Ausserdem gibt es Abschiebungen et al., so dass nicht jeder, der hier ist, auch hier bleibt. Im uebrigen gibt es Beschraekungen bei der Arbeitsaufnahme, damit nicht mal Arbeitsplaetze von Asylberwerbern besetzt werden.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von RosaRiese
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Das schlimme daran ist, keiner kann genau sagen wie lange er schon nach diesen Paragraphen gesucht hat.
    Es könnten Jahre sein......Jahre die vergeudet sind....

    Und nun hör auf ihn seine Hassthese mit solchen Unwichtigkeiten zu zerstören. Schließlich hat er das freiheitlich verbriefte Recht zu jammern und sich über die Ausländer zu beschweren.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Klopperhorst
    Jetzt wundert es mich nicht mehr, warum viele Gemeinden pleite sind, denn dieser Paragraph ist das Einstiegstor für jeden Ausländer ins Schlaraffenland Deutschland.

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    BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Ausländern, die sich in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und Hilfe zur Pflege nach diesem Gesetz zu gewähren. Im übrigen kann Sozialhilfe gewährt werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Rechtsvorschriften, nach denen außer den in Satz 1 genannten Leistungen auch sonstige Sozialhilfe zu gewähren ist oder gewährt werden soll, bleiben unberührt.
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    Lebenserhaltende und medizinische Versorgung ist natürlich gerechtfertigt, zumindest für einen begrenzten Zeitraum. Das würde ich von jedem zivilisiertem Land erwarten, Aber Sozialhilfe? Für Nicht-Deutsche? Warum?

  5. #5
    Student123
    Gast

    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von ochmensch
    Lebenserhaltende und medizinische Versorgung ist natürlich gerechtfertigt, zumindest für einen begrenzten Zeitraum. Das würde ich von jedem zivilisiertem Land erwarten, Aber Sozialhilfe? Für Nicht-Deutsche? Warum?
    Deswegen:
    Zitat Zitat von ochmensch
    Lebenserhaltende und medizinische Versorgung ist natürlich gerechtfertigt
    Weil Deutschland eben nicht das Schlaraffenland ist, waechst hier nix auf Baeumen, sondern im Supermarkt. Und da muss man bezahlen...

  6. #6
    Trotze nicht, Vermessener Benutzerbild von Das Ende
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    2.759

    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Klopperhorst
    Jetzt wundert es mich nicht mehr, warum viele Gemeinden pleite sind, denn dieser Paragraph ist das Einstiegstor für jeden Ausländer ins Schlaraffenland Deutschland.

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    BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Ausländern, die sich in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und Hilfe zur Pflege nach diesem Gesetz zu gewähren. Im übrigen kann Sozialhilfe gewährt werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Rechtsvorschriften, nach denen außer den in Satz 1 genannten Leistungen auch sonstige Sozialhilfe zu gewähren ist oder gewährt werden soll, bleiben unberührt.
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    Ich habe schon mit netten Ausländern hier gesprochen.... ihnen wirds wirklich nicht leicht gemacht.
    Diese hat Gewerbe angemeldet und steigt nun bei uns ins Geschäft mit ein, da es noch eine Weile brauchen wird bis sie Geld verdient wäre es mir nur recht sie nicht an der nächsten Ecke liegen zu sehen.

    Sie war sich sogar zu Stolz in Sozialamt zu gehen und sich von "uns" Geld geben zu lassen.

    Man sieht also nicht alle denken ans SChmarotzertum...... Sie ist übrigens wieder nach Polen abgereist.... sie kommt aber (hoffe ich) wieder.

    Ich wäre für eine temporär verkürzte Sozialhilfe, danach........"gute Heimreise"
    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte,
    achte auf Deine Worte, denn sie werden Handlungen,
    achte auf Deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheiten;
    achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden Dein Charakter;
    achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal.

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Student123
    Deswegen:


    Weil Deutschland eben nicht das Schlaraffenland ist, waechst hier nix auf Baeumen, sondern im Supermarkt. Und da muss man bezahlen...
    Lies nochmal den Gesetztext (also den im Ausgangsbeitrag) und dann solltest du dir noch klar machen, dass es für Sozialhilfe Gesetze gibt.

  8. #8
    Student123
    Gast

    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von ochmensch
    Lies nochmal den Gesetztext (also den im Ausgangsbeitrag) und dann solltest du dir noch klar machen, dass es für Sozialhilfe Gesetze gibt.
    Fertig. Und jetzt?

  9. #9
    GESPERRT
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    16.213

    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Student123
    Fertig. Und jetzt?
    Geh schlafen.

  10. #10
    Student123
    Gast

    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Also, die weiteren Gesetze bleiben unberuehrt, steht da. Sozialhilfe selbst als Beihilfe zum Lebensunterhalt ist nicht ueppig, medizinische Hilfe noetig und Schwangerschaft halte ich auch fuer schuetzenswert. 345 Euro und ne Wohnung ist kein Luxusleben, und mehr wird ja wohl auch nicht gewaehrt.

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