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Thema: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

  1. #41
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Bei mir würden Ausländer nicht das Schwarze unter den Fingernägeln bekommen. Warum sind denn so viele da ? Weil irgendein ein Neger mal nach Hause telefoniert hat und denen gesagt hat : Kommt nach Deutschland, hier gibts Sozialhilfe.

    Neulich kam ´ne Doku über negride Bootsflüchtlinge nach Spanien. Spanien sagt, wenn eine schwangere Negerin nach Spanien kommt und ihr Balg wirft, hat das Balg automatisch die spanische Staatsbürgerschaft. Ist ja bei uns nicht anders. Seit die rot grüne Rotze an der Macht war, ist jedes hier geborene Ausländerbalg Deutscher.

    Zum Teufel, mit allen linken Ausländerfreunden. Seit bloss froh das nicht eine andere Regierung an der Macht ist, seit bloss froh.





    Gruss von der Würfelqualle

  2. #42
    Pragmatiker Benutzerbild von Scrooge
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Klopperhorst
    Stimmt:

    Ich habe auf dieses Problem hingewiesen, was einige anscheinend als selbstverständlich abhandeln wollen.

    Ansonsten kann ja jeder hier nachlesen, was Sache ist:
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    "Nach § 2 AsylbLG erhalten diese Personen nach drei Jahren Leistungen in Höhe der Sozialhilfe nach dem SGB XII als Geldleistung, wenn der Ausländer seine Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich beeinflusst hat. Die Betroffenen bleiben aber ausgeschlossen von der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II/ "Hartz IV")."
    Du verwechselst da was. Der Sachverhalt ist längst bekannt! Von daher erzählst Du nichts Neues.
    Im Übrigen gilt das Asylrecht auch nicht für jeden Ausländer!
    Auf die Vernunft... ProRatio-Initiative

  3. #43
    Mitglied Benutzerbild von Kazuya
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Klopperhorst
    Stimmt:

    Ich habe auf dieses Problem hingewiesen, was einige anscheinend als selbstverständlich abhandeln wollen.

    Ansonsten kann ja jeder hier nachlesen, was Sache ist:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    "Nach § 2 AsylbLG erhalten diese Personen nach drei Jahren Leistungen in Höhe der Sozialhilfe nach dem SGB XII als Geldleistung, wenn der Ausländer seine Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich beeinflusst hat. Die Betroffenen bleiben aber ausgeschlossen von der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II/ "Hartz IV")."
    Fangen wir doch mal mit dem ersten Absatz an:

    Nach dem 1993 eingeführten und inzwischen mehrfach verschärften Gesetz erhalten Asylbewerber, Ausländer mit Duldung u.a. keine Sozialhilfe, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese sind um rund 20 Prozent niedriger.
    Insbesondere der letzt Satz widerspricht deiner Aussage:

    Zitat Zitat von Klopperhorst
    Man muss es doch verdeutlichen. Es bedeutet, daß jeder Mensch auf deutschem Boden Anspruch auf soziale Leistungen hat, die weit über das, was man unter Versorgung mit Essen und einer Unterkunft versteht, hinausgehen. Damit meine ich gar nicht einmal die Asylanten, sondern eben jene, die nach 1 Jahr Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe, also auch eine kostenlose Wohnung, Einrichtung, Kindergeld usw. haben.

    Das muss man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen.
    Es gilt für jeden Menschen der Welt!
    Aus dem zweiten Absatz:
    [...]Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII haben nur Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge, Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG (Härtefallkommission), nach 25 Abs. 3 AufenthG (menschenrechtliches Abschiebungshindernis) sowie mit Aufenthaltserlaubnis aus anderen als humanitären Gründen (z.B. Familiennachzug).
    Erübrigt sich der Rest?
    Der Kuchen ist verteilt, die Krümel werden knapp! Kettcar - Deiche
    Mitglied der Linksfraktion

  4. #44
    Sandra
    Gast

    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Würfelqualle
    Bei mir würden Ausländer nicht das Schwarze unter den Fingernägeln bekommen. Warum sind denn so viele da ? Weil irgendein ein Neger mal nach Hause telefoniert hat und denen gesagt hat : Kommt nach Deutschland, hier gibts Sozialhilfe.

    Neulich kam ´ne Doku über negride Bootsflüchtlinge nach Spanien. Spanien sagt, wenn eine schwangere Negerin nach Spanien kommt und ihr Balg wirft, hat das Balg automatisch die spanische Staatsbürgerschaft. Ist ja bei uns nicht anders. Seit die rot grüne Rotze an der Macht war, ist jedes hier geborene Ausländerbalg Deutscher.

    Zum Teufel, mit allen linken Ausländerfreunden. Seit bloss froh das nicht eine andere Regierung an der Macht ist, seit bloss froh.





    Gruss von der Würfelqualle
    Wer in Deutschland geboren ist und aufwächst - ist Deutscher. Daran kannste nix ändern.

    Ist "Neger" eigentlich ein politisch korrekter Ausdruck? Bedenke doch bitte mal deinen Umgangston.

  5. #45
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Scrooge
    Du verwechselst da was. Der Sachverhalt ist längst bekannt! Von daher erzählst Du nichts Neues.
    Im Übrigen gilt das Asylrecht auch nicht für jeden Ausländer!
    Ich bestreite auch nicht, daß diese Gesetzt NICHT für jeden gilt, denn die Anerkennungsquote von Asylbewerbern ist sehr gering.

    Andererseits haben wir im letzten Jahr erlebt, wie dieses Gesetz durch EU-Bürger umgangen werden konnte, indem diese direkt Arbeitslosengeld usw. beantragten, also auch Leute aus 3.Staaten etc.

    Wirklich lachhaft, wie hier versucht wird, das Grundproblem, nämlich die Leistungsgabe für Ausländer, zu kaschieren.

    Aufgrund des eingehenden Artikels kamen in den letzten Jahrzehnten Millionen Menschen nach Deutschland, weil sie hier eine sicher Existenzgrundlage in Form von Sozialhilfe fanden.

    Die Beschäftigungsquoten von Ausländern und der Anstieg des Ausländeranteils seit 1970 sprechen für sich.

  6. #46
    Mitglied Benutzerbild von Kazuya
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Sandra
    Wer in Deutschland geboren ist und aufwächst - ist Deutscher. Daran kannste nix ändern.

    Ist "Neger" eigentlich ein politisch korrekter Ausdruck? Bedenke doch bitte mal deinen Umgangston.
    Aufgrund deines Registrierungsdatums sehe ich, dass du noch nicht lange dabei bist.
    Das ist Würfelqualle. Ich bin mir sicher, du wirst schon noch merken, wie der so drauf ist.

    anyway, willkommen an Board.
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  7. #47
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Sandra
    Wer in Deutschland geboren ist und aufwächst - ist Deutscher. Daran kannste nix ändern.

    Ist "Neger" eigentlich ein politisch korrekter Ausdruck? Bedenke doch bitte mal deinen Umgangston.

    Gesetze kann man auch wieder ändern.

    Ich schreibe Neger solange, wie es mir passt.



    Gruss von der Würfelqualle

  8. #48
    Mitglied Benutzerbild von Kazuya
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Klopperhorst
    Die Beschäftigungsquoten von Ausländern und der Anstieg des Ausländeranteils seit 1970 sprechen für sich.
    Rechne die Werte mal raus und überlege, was das dann für die Rentenbeiträge bedeuten würde.
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  9. #49
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Kazuya

    Erübrigt sich der Rest?

    Das 1 Jahr bezog sich auf die Arbeitserlaubnis.

  10. #50
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Standard AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer

    Zitat Zitat von Sandra
    Wer in Deutschland geboren ist und aufwächst - ist Deutscher. Daran kannste nix ändern.
    Es reicht wenn die Politik es kann.
    Ist "Neger" eigentlich ein politisch korrekter Ausdruck? Bedenke doch bitte mal deinen Umgangston.
    Da scheinen die Meinungen auseinander zu gehen. Ich meine, es ist ein in Deutschland althergebrachter Begriff, dessen Benutzung nicht unbedingt eine Beleidigungsabsicht unterstellt werden sollte.
    "Free your mind - and your ass will follow"
    (George Clinton, 1970)

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