Nein, diesmal ist es die Judikative, die Murks produziert hat.
Die Legislative erlaubt in der StVO ausdrücklich die Verwendung der Lichthupe zur Signalisierung der Überholabsicht.
Die Judikative wollte es offensichtlich Dränglern schwerer machen und hat – wie sehr oft – die Folgen ihres Handelns nicht bedacht.
Seit 1992 benützt kein Mensch mehr die Lichthupe zur Signalisierung der Überholabsicht.
Was bleibt dem Autofahrer übrig?
Er kündigt seine Überholabsicht durch zu dichtes Auffahren an. Dies ist ja nur eine Ordnungswidrigkeit. Welche zudem kaum durch die Polizei überprüft wird.
Du versuchst hier Deine ganzen schweren Traumata zu verarbeiten?
was wird als nächstes kommen..
Nö, ich versuch nur Leute zu finden, die keine Schmerzen bekommen, wenn sie versuchen zu denken.
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