Liebe Leute, weil wir ja gerade beim Thema Datenschutz angekommen sind:
Ein Kumpel von mir, Handwerker, hat bei einem RA was in dessen Wohnung getauscht. Er wußte damals allerdings nicht da0 es sich um einen RA handelte, sonst hätte er es wohl gelassen. Ein paar Tage später flatterte eine Abmahnung ins Haus mit einer Forderung über mehrere hundert Euronen, er habe den RA bei seiner Auftragsbestätigung nicht auf die Datenschutzbestimmungen hingewiesen und die mehrseitige Datenschutzerklärung nicht von diesem unterschreiben lassen. Handwerker warf den Wisch in den Müll. Ende vom Lied, daß das gerichtlich eingeklagt wurde und der Herr RA selbstverständlich recht bekam, die Verfahrenskosten ebenso zu Lasten des Abgemahnten gingen, weil ja der Handwerker dessen Daten zur Rechnungsstellung elektronisch verarbeiten müsse oder irgendso ein Schwachsinn. Gut, Datenschutzbestimmungen sind womöglich sinnvoll für irgendwelche Konzerne wie Telekom usw., daß die Daten nicht weiterverkauft werden usw. Aber so?!
Reine Abzocke, denn wäre dem lieben RA die Datenschutzverordnung so uneigennütz am Herzen gelegen, hätte er ja während der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bereits darauf hinweisen können, daß diese fehlt.
An der Rechnung für die Handwerkerleistung wurde dann auch noch rumgemacht und der Preis gedrückt, weil angeblich Mängel usw.