Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.
Bei genauer Prüfung würden Sie eine andere Überzeugung gewinnen.
Pharmaka bzw. Medikamente sind auch Drogen, und sind der Menschheit seit Jahrtausenden bekannt.
Das ist okay, wenn sie in den Händen des Fachmannes, des Mediziners, bleiben.
Manche Drogen sind die natürliche Antwort auf Bekämpfung von Schmerzen.
Falsch ist, da gebe ich Ihnen Recht, die Legalisierung.
Ich vermute dass könnte die Antwort der Politik auf die stärker werdende Diskussion beim BÜRGER sein,
der sich die Frage stellt, warum Alkohol Nikotin legal seien, aber bsp. Cannabis nicht.
Das stärkste und tödlichste GIFT ist une bleibt weiterhin das NIKOTIN.
Und bei diesem Thema hat die Tabaklobby über Jahrzehnte, im Zusammenarbeit mit der Politik, dem BÜRGER sehr geschadet.
Cannabis und die anderen harten Drogen liegen m.E. auf Platz drei (3) und dahinter.
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Übrigens ...
... der Grund warum viele Frauen rauchen ist die Propaganda der US-Tabanmarke LUCKY STRIKE, die einst in den 1930er Jahren das Logo herausgab, dass die ... emanzipierte Frau rauche und es per qualmenden Zigarette auch offen zeige.
Nachtrag:
Lucky Strike ging es aber NICHT um die Emanzipation der Frau.
Mit einem Schlag konnte sie schon bald den Umsatz verdoppeln (theoretisch)
Die Verbraucherzentrale informiert auf Ihrer Onlinepräsenz ebenfalls über diverse Gesetzesänderungen.
Hier als Ergänzung was bisher keine (kaum) Erwähnung fand.
Quelle: verbraucherzentrale.de
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Neue Sammelklage stärkt Rechte von Verbraucher:innen
Die neue Sammelklage ermöglicht Organisationen wie den Verbraucherzentralen, kollektiv Leistungen für Verbraucher:innen vor Gericht zu erstreiten. Konkret heißt das, dass am Ende eines Verfahrens direkte Ansprüche der Verbraucher:innen stehen sollen, etwa Schadensersatz, Reparatur- oder Ersatzlieferungsansprüche. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Verbraucher:innen betroffen sind. Neu ist auch, dass sich Betroffene bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung auch nachträglich noch in das Klageregister eintragen können.
Gesetz über digitale Dienste: "Digital Services Act" (DSA)
Mit dem „Digital Services Act“ (DSA), der ab 17. Februar gilt, wird ein neuer rechtlicher Rahmen für das Marktverhalten von digitalen Diensteanbietern geschaffen. Gleichzeitig bekommen Verbraucher:innen bessere Beschwerdemöglichkeiten, wenn Regeln verletzt werden. So müssen Nutzer:innen künftig leichter illegale Inhalte melden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Werbung darf Nutzer:innen von Online-Plattformen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden. Dazu zählen etwa die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit.
Ab 1. Januar 2024 gilt das Gebäude-Energie-Gesetz
Die Neuregelung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. Werden neue Heizungen eingebaut, muss deren Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Als erneuerbare Energien gelten Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie, ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen, oder sogenannter grüner Wasserstoff. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.
Das E-Rezept löst das rosa Rezept ab
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Das gilt auch für Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung. E-Rezepte werden zunächst für gesetzlich Versicherte ausgestellt. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, benötigt man neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine Pin von der Krankenkasse. Über die E-Rezept-App ist das E-Rezept auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellbar.
Einwegpfand wird ausgeweitet
Ab dem 1. Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung, und zwar mit 25 Cent Einwegpfand. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben. Die Regelung schafft mehr Klarheit beim Einkauf und am Pfandautomaten einfacher.
Die Onlinepräsenz "echo24.de" stellt auch Gesetzesänderungen vor, die für manchen von Interesse wären:
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Einkauf-Änderung ab 2024: Pfand ab Januar auch für Milchprodukte Pflicht
Besonders beim Einkaufen müssen Verbraucher im neuen Jahr mit einigen Umstellungen rechnen. Los geht es bereits ab dem 1. Januar 2024. Dann müssen Kunden nämlich für Milchprodukte tiefer in die Tasche greifen. Der Grund dafür ist recht simpel – und im Sinne der Nachhaltigkeit: Laut einer neuen Verordnung wird das Pfandsystem weiter ausgedehnt. Heißt konkret: Für Milchprodukte, die in Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen verkauft werden, gibt es dann einen Pfand-Zuschlag von 25 Cent.
„Tethered Caps“ sollen ab 2024 für mehr Nachhaltigkeit sorgen
Auch im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine neue Verordnung der EU – und auch sie betrifft die Einweg-Getränkeverpackungen. Hier sind nämlich ab Juli 2024 die sogenannten „Tethered Caps“ (deutsch: nicht ablösbare Flaschendeckel) bei allen Produkten Pflicht. Manch einer kennt sie womöglich schon von den bekannten Getränkemarken, wie Coca-Cola oder Fanta: Der Deckel ist dort fest mit der Flasche verbunden. Durch die Regelung sollen in Zukunft weniger Plastikdeckel in der Natur landen.
Konkrete Änderungen bei Lidl und Co: Discounter schmeißen Produkte aus dem Sortiment
Bei einigen Lebensmittelhändlern werden die Änderungen für 2024 sogar noch konkreter: Die Discounter Lidl und Aldi zum Beispiel schmeißen einige Produkte aus dem Sortiment. Kunden können so ab Anfang des Jahres nur noch Frischmilch- und laktosefreie Milch-Eigenmarken mit den Haltungsformen 3 und 4 zu kaufen. Im Verlaufe des Jahres soll zudem die Umstellung der haltbaren Milch und somit des gesamten Sortiments an Trinkmilch auf die höhere Haltungsstufe 3 erfolgen.
Änderungen ab 2024 für Autofahrer: Teurere Spritpreise – weniger „Umweltprämie“
Mit dem Jahreswechsel gibt es zudem auch einige Veränderungen im Straßenverkehr. Konkret betroffen sind vor allem Autofahrer. Bereits im Januar geht es mit den ersten Umstellungen los: Denn ab Neujahr gibt es beim Privatkauf kleinerer E-Autos nur noch 3.000 statt 4.500 Euro „Umweltprämie“.
Gleichzeitig klettert auch die CO₂-Steuer auf die nächste Stufe. Die Steuer steigt dann von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO₂ an – heißt konkret: Benzin und Diesel werden wohl auch im neuen Jahr weiterhin deutlich im Preis zulegen.
Neuerung bei Kfz-Zulassung ab 2024: Blackbox im Auto wird zur Pflicht
Mitte des Jahres, ab dem 7. Juli 2024, tritt zudem eine neue Regelung in Kraft, die alle neu zugelassenen Fahrzeuge betrifft: Laut einer neuen EU-Verordnung ist dann die Blackbox im Auto Pflicht. Diese zeichnet Daten auf, um im Fall der Fälle den Unfall besser rekonstruieren zu können. Welche Fahrzeuge das genau betrifft und um welche Assistenzsysteme es sich handelt, erklärt echo24.de bereits.
Neue Führerschein-Regeln für 2024 geplant: Änderungen betreffen Fahranfänger und Senioren
Noch nicht vollends entschieden ist eine Neuerung, die vor allem den Führerschein betrifft: Die EU schlägt vor, ab 2024 härtere Regeln einzuführen, wenn es um den „Lappen“ geht. Diese könnten besonders Senioren und Fahranfänger stark einschränken. So sollen für Fahrneulinge ein nächtliches Fahrverbot und ein Tempolimit auf Autobahnen gelten. Bei Personen ab dem 60. Lebensjahr sollen regelmäßige Fahrkontrollen durchgeführt werden. Aktuell wird darüber aber noch heiß diskutiert.
Änderungen ab 2024 beim Personalausweis und Reisepass
Und auch weitere, wichtige Dokumente sind im Jahr 2024 von einer Änderung betroffen: Bei Reisepass und Ausweis gibt es eine Neuerung, die wirklich jeden betrifft. Zumindest jeden, der ab November 2024 eines der sogenannten „hoheitlichen Dokumente“ neu beantragt: Ab dem 1. November 2024 wird es den Herstellern dieser Dokumente erlaubt sein, diese direkt an die Meldeanschrift der antragstellenden Person zu senden. Der Besuch bei einer Behörde fällt somit weg.
Mehr Geld ab 2024: Das ändert sich für Minijobber und Rentner
Für bestimmte Personengruppen sind es erfreuliche Nachrichten: Ab 2024 gibt es mehr Geld. Denn wie echo24.de bereits berichtet, wird ab 2024 der Mindestlohn angepasst. Dieser steigt ab dem 1. Januar um 42 Cent auf zwölf Euro und 41 Cent brutto pro Stunde.
Parallel steigt auch die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs von 520 Euro pro Monat auf 538 Euro pro Monat.
Auch Rentner können sich freuen: Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sollen ab 2024 mehr Geld erhalten. Wie viel das ist, hängt jedoch vom Renteneintritt ab.
Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege steigt – auch Mindestvergütung für Azubis
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld.
Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.
Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.
Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
Erhöhung um fünf Prozent: Pflegegeld steigt – Pflegekasse erhöht Zuschläge
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
Bürgergeld steigt bis 1. Januar 2024 – Millionen Bürger betroffen
Bis zum 1. Januar erhalten mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen.
Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro.
Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Änderungen ab 2024 geplant: Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld
Auch auf viele Eltern kommt ab 2024 wohl eine Gesetzesneuerung zu. Denn ab Januar soll Einkommensgrenze, die den Anspruch auf Elterngeld regelt, drastisch gesenkt werden.
Bisher konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit bis zu 250.000 Euro Elterngeld beantragen. Das ändert sich bald.
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.
Mieten und Wohnen: Bundesregierung hat neue Gesetze für 2024 beschlossen
Über das Gebäudeenergiegesetz beziehungsweise das sogenannte „Heizungsgesetz“ wurde heftig gestritten – ab 2024 soll es in Kraft treten.
Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.
Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.
Während beim Einbau von Heizungen ab 2024 einige Hürden auf Verbraucher zukommen können, sollen es bei der Anbringung von sogenannten Balkonkraftwerken weniger werden. Mit diesen wird über SonnenenergieStrom produziert. Die Bundesregierung hat dazu nun entsprechende Gesetzesänderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Der Bundestag muss nur noch zustimmen.
Legalisierung von Cannabis geplant
Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.
Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden.
Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.
Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.
Mutterschaft: Bundesjustizministerium treibt Gleichstellung queerer Mütter voran
Queere Paare sollen eine Mit-Mutterschaft künftig stark vereinfacht bekommen können. Zudem sollen sich bereits vor der Geburt elterliche Zuständigkeiten klären lassen.
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Einst Anführer einer Moped-Gang!
Danke User "der Karl" für diese wertvolle Ergänzung zu einem Thema, das über dem Kopf der Gesellschaft wie ein Damoklesschwert hänge.
Wer nicht genau weiß, wie die "queere Paarebeziehungen" einzuorden wären, also auch vom Verständnis her, hier ein Artikel dazu:
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Queere Paarbeziehungen
Homesexuelle Paarbeziehungen als Untersuchungsgegenstand
(der Artikel umfaßt 18 Seiten, die doch gelesen werden sollten, will man mitreden)
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von Freiburger Frauenstudien
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Kommentar:
Ich halte diese Entwicklung als besonders fragwürdig und dringend korrekturbedürftig.
Es geht nicht darum, den Homophilophilen das Zusammenleben zu erschweren oder gar zu verbieten, es ist deren Sache was sie in ihren eigenen Räumen treiben. Es geht aber um die soziale Frage, ob dieser Kreis der Vater oder Mutter sein könne. Eine Gleichstellung der queeren Mutter mit der natürlichen Mutter hat Mutter Natur nicht vorgesehen.
Damit ich nicht mißverstanden werde:
Ich habe einst als verheirateter eine über 20 Jahre anhaltende Freundschaft zu Homosexuellen geführt, die zur Koryphäe der deutschen Bankenwelt zählten (ich neige nicht ansatzweise zur Homophilophilie). Damals habe ich auch erkannt, warum es Lokale mit Eintrittsverbot für Frauen gab (Begründung: weil der Bankenchef in diesem Lokal nicht plötzlich seiner Sektretärin begegnen wollte). Das alles lange vor dem Outing des Westerwelle, oder des späteren Berliner Bürgermeisters Klaus Wowereit.
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