" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Die Idee zu dem Strang ist mir gekommen, weil ich heute in dem Strang zum Thema - Compact - von den Problemen des Verlages mit deutschen Geldinstituten gelesen habe, bzw. dem Verlag das Spendenkonto bei der Sparkasse aufgekuendigt wurde.
Es kann daher nicht schaden, wenn Privatpersonen, Unternehmen und Parteien, wie z.B. die AfD, welche aus politischen, systemischen Gruenden, schikaniert werden, von den legalen Moeglichkeiten gebrauch machen, bei deutschen Niederlassungen chinesischer Banken ihre (Spenden)Konten fuehren zu lassen.
*-compact-*
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" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Das ist richtig.
Beachtet werden sollte jedoch, dass dieser Schutz von keiner Bank gegeben werden könne, Bankpfändungen können überall erfolgen.
Innerhalb der EU hat sich, leider, das deutsche Bankensystem durchgesetzt. Dazu trägt auch die SCHUFA bei, die jüngst einen starken Boxhieb auf die Nase erhielt, von Brüssel, und sich gezwungen sah, "freiwillig" Änderungen vorzunehmen.
Zu schnell wird über China geschimpft, zu schnell wird beleidigt, aber die deutsche SCHUFA existiert seit der deutschen Kaiserzeit, die so manchen Jungunternehmer in die Knie zwang und sich nicht mehr stabilisieren konnte. OHNE Schufe (oder mit einem nichtdeutschen Bankkonto) wäre es ihm allemal gelungen.
In China gab es KEINE Schufa, etwas Ähnliches taucht jetzt erst auf.
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Beispielartikel:
ahs-kanzlei.de
Verkürzte Schufa-Löschfrist nach Restschuldbefreiung
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Deutschland versteht es wie kein anderer Staat, seine Bürger gebeugt zu halten, und ihnen dabei das Gefühl zu lassen, sie seien etwas ganz Besonderes.
Die Innenministerin der BRD-Diktatur nannte als ein Instrument um Kritiker der BRD-Regierung zu ruinieren, die Kontensperrung.
Politisch aktive Menschen welche die Regierung kritisieren, sollten dem Staat erschweren seine diktatorischen Instrumente zur Anwendung zu bringen.
Ausländische Banken sind dafür eventuell positiv.
Wobei ich befürchte wenn politisch unangenehme Personen existentiell vernichtet werden sollen, auch deutsche Niederlassungen ausländischer Banken gewisse Befehle der Behörden erhalten.
"Alles Käse Genossen"
Erich Mielke
Geändert von ABAS (07.03.2024 um 09:06 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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(Sheriff von Nottingham)
Es geht nicht um Pfaendungen, Steuerdelikte, Geldwaesche oder andere finanzkriminelle Delikte. Selbstverstaendlich sind chinesische Banken dem geltenden Recht unterworfen und halten sich daran. Bei chinesischen Banken und ihren Niederlassungen in Deutschland gibt es keine Schikane, weil die Politiker des BRD Regimes und US Regimes keinen politischen Einfluss auf die Niederlassungen chinesischer Banken in Deutschland haben.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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Wenn rechtskraeftige Gerichtsurteile mit vollstreckbaren Titeln vorliegen, muessen sich auch die Niederlassungen auslaendischer Banken daran halten. Wird jedoch versucht informeller Druck aus politischen, ideologischen und schikanoesen Gruenden anzuwenden, lassen die Mitarbeiter chinesischer Banken die Behoerden vor die Wand laufen.
Dabei koennen sie sich sogar auf deutsches Recht berufen. Es gibt ein Schikaneverbot nach § 226 BGB.
Mitarbeiter deutscher Geldinstitute muessten sich eigentlich auch daran halten, machen das aber nicht sondern geben dem politischen Druck von Behoerden nach.
Bürgerliches Gesetzbuch § 226 Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
[Links nur für registrierte Nutzer].DER SPIEGEL 21/2006 von Von Dominik Cziesche
BÜRGERRECHTE
Schikane von Amts wegen
Das seit Januar geltende Informationsfreiheitsgesetz soll Bürgern Einsicht in Amtsakten erlauben. Doch die Bundesbehörden wehren sich mit Tricks und Finten. Wer als Bundestagsabgeordneter den Wahlkreis Karlsruhe-Land zwischen Kraichtal und Marxzell betreut, ist gewöhnlich nicht für Revolutionen zuständig. Und doch ist das, was der SPD-Politiker Jörg Tauss, 52, seit Jahren betreibt, aus Sicht vieler Beamter geradezu umstürzlerisch.
Jahrzehnte galt ihr Amtsgeheimnis als sakrosankt, gehütet selbst bei banalsten Vorgängen, verteidigt mit Aktenstempel und -deckel und der mitunter unwirschen Erklärung: »Dazu dürfen wir keine Auskunft geben.« Dass es anders auch gehen kann, entdeckte Tauss, als er in den achtziger Jahren als Journalist in den USA recherchierte. »Die dortigen Beamten begegneten mir überaus freundlich und öffneten fast ungefragt ihre Akten«, erinnert er sich.
Tauss erfuhr so vom amerikanischen »Freedom of Information Act«, einem Gesetz, das Unterlagen und Daten aus Behörden für jeden zugänglich macht. Einen solchen Paragrafen wollte Tauss auch in Deutschland haben. Als er 1994 Bundestagsabgeordneter wurde, begann er dafür zu kämpfen.
Mit Erfolg:
Seit Januar ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für die Bundesbehörden in Kraft, gegen den Widerstand aus Ministerien, Industrie und Union setzte es Rot-Grün durch. »Jeder«, verspricht der IFG-Text, habe jetzt »nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen«.
Doch eine erste Bilanz zeigt, dass viele Beamte weiterhin unwillig sind, ihre Geheimnisse preiszugeben. Mit Tricks und Schikanen wehren sie sich gegen die Neugier der Bürger - nur etwas mehr als ein Viertel der Anträge bei den Bundesministerien wurde bisher problemlos erledigt. Der versprochene unkomplizierte Aktenzugang ist in vielen Fällen reine Theorie.
Mal setzen die Beamten die Gebühren zu hoch fest, mal ignorieren sie Anfragen, dann wieder schicken sie Antwortschreiben ohne rechtsgültige Bescheide raus - als legten sie es darauf an, gleich die ersten Neugierigen so zu demoralisieren, dass keine weiteren folgen.
»Die Behörden sind ungewöhnlich kreativ beim Ablehnen der Anträge«,
ärgert sich der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar. Harmlose Anfragen werden tendenziell schnell bearbeitet. »Was politisch heikel ist oder viel Arbeit macht, bleibt hingegen eher liegen.«
Bis Mitte Mai waren bei den Bundesministerien 357 Anträge eingegangen, erst in 95 Fällen wurde die gewünschte Information komplett herausgegeben. Zugleich erreichten Schaar etwa hundert Beschwerden. »Diese Flut« hat ihn zunächst überrascht, inzwischen wundert er sich kaum noch: Manche Beamte kennen das Gesetz gar nicht.
Sozialdemokrat Tauss gehört inzwischen selbst zu jenen, die erleben müssen, wie der Amtsschimmel bockt. Schon im Februar hatte der Abgeordnete Einsicht in den Vertrag der Bundesregierung mit dem Mautbetreiber Toll Collect erbeten. Nach zwei Monaten erhielt er eine Antwort: Für einen offiziellen Bescheid brauche man noch Zeit. Im Vertrag, bat der Parlamentarische Staatssekretär Achim Großmann um Verständnis, seien Betriebsgeheimnisse berührt, zudem sei Vertraulichkeit vereinbart, nun müsse man allen Seiten »Gelegenheit geben, zu der beantragten Akteneinsicht Stellung zu nehmen«.
Ähnlich ergeht es auch einem zweiten bekannten Befürworter des Glasnost-Gesetzes:
Manfred Redelfs, Chef der Greenpeace-Rechercheabteilung, hatte sich gleich im Januar nach einem Gutachten über Kundenrechte im öffentlichen Personenverkehr erkundigt. Doch das Verkehrsministerium meldete sich erst auf sein Drängen und lange nach Ablauf der im Gesetz vorgesehenen Monatsfrist wieder. Ende März erhielt er eine Absage: Das Gutachten werde später bekanntgemacht - Zeitpunkt ungewiss. Nun läuft sein Widerspruch, aber das Ministerium hat drei Monate Zeit für eine Antwort. Erst wenn es das Ansinnen erneut abschmettert, könnte Redelfs klagen.
Möglich ist derlei Verzögerungstaktik, weil das Gesetz etliche Einschränkungen zulässt. Von Anfang an meldete das Verteidigungsministerium Bedenken an, und das Wirtschaftsministerium plädierte für Ausnahmen bei Betriebsgeheimnissen. Saftige Gebühren von bis zu 500 Euro pro Anfrage sind ein weiteres wirksames Mittel der Abschreckung. So sollte ein Bürger, der eine Auskunft zur Visa-Vergabe erbeten hatte und vier Kopien erhielt, 107 Euro zahlen. Nach seiner Beschwerde reduzierte das Auswärtige Amt den Betrag auf rund 15 Euro.
Kaum eine Bundesbehörde hat sich auf das IFG richtig vorbereitet. Dabei lag zwischen Beschluss und Einführung ein halbes Jahr - die Übergangsfrist sollte den Behörden Zeit geben, um beispielsweise Daten von sich aus ins Internet zu stellen. Doch der Erwerbslosen-Verein Tacheles wartet bis heute darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit ihr Versprechen einlöst und ihre Dienstanweisungen online veröffentlicht. Der Verein hatte die Dokumente im Januar beantragt.
Sogar das Urheberrecht hilft beim Blocken von Anfragen. Ein Bürger hatte von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Gründe für die Indizierung von 30 Filmen erfahren wollen. Weil in den Papieren der Inhalt der Streifen wiedergegeben werde, argumentierten die Beamten, komme man leider mit den Autorenrechten in Konflikt.
Die schärfste Waffe der Beamten aber ist das Geschäftsgeheimnis:
Sollten Behörden und ihre Partner aus der Wirtschaft bei Verträgen standardmäßig Vertraulichkeit vereinbaren, könnten die Aktendeckel für immer geschlossen bleiben. Damit droht, aller Informationsfreiheit zum Trotz, das wirksamste Anti-Korruptions-Mittel auf der Strecke zu bleiben: Transparenz.
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Geändert von ABAS (07.03.2024 um 09:34 Uhr)
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