Gaaaannnz wichtig ...
Das Prozedere erst dann, wenn unsere Gesetze dahingehend überarbeitet sind, daß endlich ein 100% gesichertes Wieder-nach Hause-schicken gewährleistet ist, so die "Damen u. Herren" für dieses Land nicht adäquat sein sollten muß die evtl. Ausweisung tatsächlich gesichert sein ...
und ...
von den "Damen u. Herren" muß, bevor sie im Land sind, von ihnen folgendes hinterlegt/überwiesen werden :
Die Rückreise-Untersuchungs-u. Sprachkurs-Kosten plus zusätzlich ein noch zu bestimmender Barbetrag, welcher die nötigsten Auslagen für den Zeitraum eines Jahres abdeckt ...
Desweiteren die notariell abgesicherte Erklärung, daß die "Damen u. Herren" Willens sind, sich innerhalb von 2 weiteren Jahren für die Deutsche Staatsangehörigkeit u. nur für diese, zu entscheiden u. die evtl. vorhandenen Söhne den Wehrdienst in den Deutschen Streitkräften ohne Wenn u. Aber zu absolvieren bereit sind, incl. Auslandseinsätze natürlich ...