Das neue Staatsbürgerschaftsrecht in der Praxis
Von Elisabeth Zimmermann
28. Januar 2000
Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland ein neues Staatsbürgerschaftsrecht. Es enthält folgende Neuerungen:
Ausländer, die länger als acht Jahre in Deutschland leben, selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen und weitere Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf den deutschen Pass. Bisher hatte man 15 Jahre in Deutschland leben müssen, bevor man einen Antrag auf Einbürgerung stellen konnte.
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern besitzen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil sich zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält und seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Diese Kinder erwerben in der Regel zusätzlich die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und müssen sich, nachdem sie volljährig geworden sind, spätestens bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Kinder bis zum zehnten Lebensjahr, deren Eltern bereits acht Jahre in Deutschland leben, haben ebenfalls Anspruch auf die doppelte Staatsangehörigkeit, wenn sie bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen entsprechenden Antrag stellen. Auch sie müssen sich spätestens bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie den deutschen oder den Pass ihrer Eltern behalten wollen.
Soll das Gesetz beibehalten oder rückgängig gemacht werden ?
Lg esperan