Schwangerer in den Bauch getreten: Haft für Jugendliche
Richter spricht von Heimtücke und besonderer Brutalität
Von Michael Mielke
Die entsetzlichen Berichte waren nicht übertrieben. Der 16 Jahre alte Hassan El-Ch. und der ein Jahr jüngere Oktan P.* (Name geändert) hatten tatsächlich am 3. Dezember vergangenen Jahres versucht, einem 15jährigen Mädchen den Fötus aus dem Bauch zu treten. Beide erhielten dafür in einem unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführten Strafprozeß vor dem Berliner Landgericht vergleichsweise hohe Jugendstrafen: Der aus einer libanesischen Familie kommende Hassan El-Ch. wurde zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt; bei dem türkischstämmigen Oktan P. sind es drei Jahre. [...]
[...] Die Verurteilung der beiden jugendlichen Straftäter erfolgte wegen gemeinschaftlich begangenen versuchten Schwangerschaftsabbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Ein weiterer Vorwurf der Staatsanwaltschaft - es ging um Raub - wurde von der Kammer nicht bestätigt. Zwar hätten die Angeklagten dem Mädchen das Handy weggenommen, erläuterte Richter Miczajka. Doch sei das vermutlich nicht geschehen, um es zu behalten, sondern um Angelina R. daran zu hindern, schnell Hilfe zu holen. Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlages oder versuchten Mordes sei aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, erklärte der Richter, da diese Tatbestände für ungeborenes Leben nicht gelten.
Strafmildernd berücksichtigt wurden von den Jugendrichtern die Geständnisse der zuvor noch nicht bestraften Angeklagten. Auch hätte sich Hassan El-Ch. in einer Ausnahmesituation befunden, weil er wegen der Schwangerschaft der Freundin in der eigenen Familie unter großen Druck geraten sei.
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"Versuchter Schwangerschaftsabbruch und gefährliche Körperverletzung"....Das soll ALLES sein, was unser Gesetz in diesem Fall hergibt? Das war ein klarer Mordversuch!!! Und, was hier als strafmildernd angeführt wird, ist der blanke Hohn.