Folgender Text stammt aus der aktuellen Wirtschaftswoche und wurde geschrieben von Professor Hans-Werner Sinn, dem Präsidenten des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung. Es ist der schockierende Beweis dafür, dass dem finanziellen Untergang dieses Landes nichts meht entgegen gesetzt wird. Das Ganze hat nichts mit der Einbürgerung zu tun, über die diese Woche entschieden wurde, es geht hier um Sozialhilfe für Ausländer in Deutschland ! , aber lest selbst, (auszugsweise), (Ab-)tippfehler bitte ich zu entschuldigen):
Wirtschaftswoche 08.05.2006, Nr. 19, Seite 198
Der Hammer aus Brüssel
Wenn ein Weiser gebeten würde, die Regeln für Einwanderung in die BRD festzulegen, so würde er verlangen, dass die Zuwandernden arbeiten, doch würde er Kostgänger nicht zulassen. Wenn Politiker agieren, machen sie es umgekehrt. Sie begrenzen die Zuwanderung für Leute, die arbeiten wollen, und erleichtern sie für solche, die das nicht vorhaben. Ja, wer nicht arbeitet, dem versprechen sie sogar noch die Segnungen des Sozialstaates. Stimmt nicht ? Schauen wir uns die Rechtslage an.
Vor einer Woche, zum 1. Mai 2006, musste die Freizügigkeitsrichtlinie der EU umgesetzt sein. Danach erhalten Nicht-Arbeitende ab sofort das volle Zuwanderungsrecht, egal ob sie aus den alten oder den neuen EU-Ländern kommen. Deutschland hat der Richtlinie mit dem "Freizügigkeitsgesetz EU" aus dem Jahr 2004 sogar schon vorauseilend gehorcht. Andere Länder kamen in letzter Minute. Belgien, Italien, Luxemburg und Finnland hinken nach, brechen damit aber geltendes EU-Recht.
Die Freizügigkeitsrichtlinie wurde in Europa praktisch nicht diskutiert. Die Zeitungen schweigen sich tot. Und ähnlich die Parteien, die alle einer Meinung sind. Doch in Wahrheit ist die Freizügigkeitsrichtlinie der Hammer: Sie ist der Hammer, mit dem die europäische Gesellschaft verbogen und der Sozialstaat deformiert, wenn nicht zerbröselt wird, denn erstmals in der Geschichte der EU wird das Recht auf direkte Zuwanderung in den Sozialstaat gewährt.
Was sagt die Richtlinie ? Nach einem formlosen Aufenthaltsrecht von bis zu drei Monaten gibt sie jedem EU-Bürger die Möglichkeit, in jedem anderen EU-Land ein formelles Aufenthaltsrecht von bis zu fünf Jahren zu verlangen, wenn er einen Krankenversicherungsschutz und ausreichend Existenzmittel nachweisen kann. Das ist so weit in Ordnung. Aber dann kommt es: Wenn die fünf Jahre um sind, hat der Gast automatisch ein Daueraufenthaltsrecht, und zwar auch, wenn er dann völlig verarmt ist und sich keine Krankenversicherung mehr leisten kann. Wenn er arbeitsfähig ist, kriegt er das Arbeitslosengeld II; beides selbstverständlich inklusive eines freien Krankenversicherungsschutzes.
Herr Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sollte seinen Gesundheitssoli lieber noch aufstocken. Und einen Sondersoli für immigrierende Rentner sollter er auch gleich mit fordern. Dann kann er folgende Annonce in der Tageszeitung "Fakt" von Axel Springer Polska schalten:
Sie leben in Polen, sind 59 und merken, dass Ihre Altersvorsorge nicht reicht ? Dann kommen Sie zu uns. Sie leben von Ihrem Geld, bis Sie 65 sind. Danach kümmern wir uns um die Details. Bis Gott Sie zu sich holt, garantieren wir Ihnen eine Sozialhilfe 50 Prozent über dem polnischen Lohn.
Prof. Hans-Werner Sinn