Umfrageergebnis anzeigen: Sadistisches Kind - was tun ?

Teilnehmer
27. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Das Kind darf nie wieder in Freiheit gelangen

    5 18,52%
  • Therapieversuche, dann wieder in Freiheit entlassen

    1 3,70%
  • Von Anfang an muss klar sein ... nie wieder Freiheit

    3 11,11%
  • Menschen können sich auf alle Fälle ändern, somit Freiheit nach Therapie

    2 7,41%
  • Imer wieder durch viele verschiedene Gutachten prüfen, dann Freiheit

    4 14,81%
  • Solch ein Mensch ist nie Therapierbar ... einsperren für immer ...

    12 44,44%
+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 3 1 2 3 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 30

Thema: Angenommen folgende Straftat ...

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von esperan
    Registriert seit
    28.03.2006
    Beiträge
    9.872

    Standard Angenommen folgende Straftat ...

    Mal folgenden Fall:

    Peter S. ist 13 Jahre alt, er entführt eine 12-jährige, fesselt sie in einem alten Fabrikgebäude. Er vergeht sich an ihr jeden Tag, drückt jeden Tag Zigaretten auf ihrer Haut aus, fügt ihr weiter auf übelste sadistischste Weise am ganzen Körper übelste Verletzungen zu. Das über Tage, bis das Mädchen nach Tagen von ihrem Leidensweg durch den Tod erlöst wird.

    Der Täter wird gefasst. Es stellt sich heraus, dass dieser so weit geschädigt ist, dass aufgrund seiner Persönlichkeit davon auszugehen ist bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheilichkeit wieder ein sadistisches Gewaltdelikt begehen wird.

    Wie soll die Gesellschaft mit diesem Menschen verfahren. Was würde unser Staat/unsere Justiz zum Schutze der Allgemeinheit unternehmen ? Sind ein paar Juristen im Forum ?

    Kurze Erklärung zur Umfrage:

    - Das Kind darf nie wieder in Freiheit gelangen
    "Meine grundsätzliche Meinung ohne wenn und aber"

    - Therapieversuche, dann wieder in Freiheit entlassen
    "Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es wieder geschieht"

    - Von Anfang an muss klar sein ... nie wieder Freiheit
    "Auch wenn es den Anschein hat, dass er "geheilt" ist"

    - Menschen können sich auf alle Fälle ändern, somit Freiheit nach Therapie
    "Niemanden kann man auf Dauer einsperren"

    - Immer wieder durch viele verschiedene Gutachten prüfen, dann Freiheit
    "Therapieren, bis letztendlich die Gutachter verantworten können ihn in Freiheit zu entlassen - auch wenn eine Wiederholungstat nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich ist.

    - Solch ein Mensch ist nie Therapierbar ... einsperren für immer ...
    "Egal was Gutachter sagen ... der ist nicht zu heilen"

    Freiheitsentzug heißt nicht Knast. Geht bei einem Kind eh nicht.

    Liebe Grüße
    esperan
    Geändert von esperan (26.05.2006 um 23:57 Uhr)
    Unsere Demokratie ist die schlechteste Staatsform - doch es gibt keine bessere ...

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
    Registriert seit
    29.05.2005
    Ort
    Sauerland
    Beiträge
    13.737

    Standard AW: Angenommen folgende Straftat ...

    Der Täter ist 13 Jahre alt und somit nicht strafmündig. Er wird also strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen.

    Sehr wohl möglich ist aber eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt, auch lebenslänglich. Das ist dann die Sicherheitsverwahrung.

    Soviel zur juristischen Seite.


    Ich persönlich bin in einem solchen Fall für die Todesstrafe, allein schon aus wirtschaftlichen Gründen.
    Eine Patrone 9mm Para kostet um die 20 Cent, ein Tag in der psychiatrischen Klinik hingegen mehrere Hundert Euro.

  3. #3
    GESPERRT
    Registriert seit
    19.11.2005
    Beiträge
    633

    Standard AW: Angenommen folgende Straftat ...

    Zitat Zitat von esperan
    Mal folgenden Fall:

    Peter S. ist 13 Jahre alt, er entführt eine 12-jährige, fesselt sie in einem alten Fabrikgebäude. Er vergeht sich an ihr jeden Tag, drückt jeden Tag Zigaretten auf ihrer Haut aus, fügt ihr weiter auf übelste sadistischste Weise am ganzen Körper übelste Verletzungen zu. Das über Tage, bis das Mädchen nach Tagen von ihrem Leidensweg durch den Tod erlöst wird.

    Der Täter wird gefasst. Es stellt sich heraus, dass dieser so weit geschädigt ist, dass aufgrund seiner Persönlichkeit davon auszugehen ist bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheilichkeit wieder ein sadistisches Gewaltdelikt begehen wird.

    Wie soll die Gesellschaft mit diesem Menschen verfahren. Was würde unser Staat/unsere Justiz zum Schutze der Allgemeinheit unternehmen ? Sind ein paar Juristen im Forum ?

    Kurze Erklärung zur Umfrage:
    Liebe Grüße
    esperan

    Dagegen kann man nichts machen. Der Kapitalismus macht aus vielen Menschen Ungeheuer. Das könnne wir nur durch den Sozialismus beseitigen.

  4. #4
    Gegen Ausbeuterei Benutzerbild von Frei-denker
    Registriert seit
    02.05.2006
    Beiträge
    8.451

    Standard AW: Angenommen folgende Straftat ...

    Ich denke, bei solchen Fällen wird oft ein Denkfehler eingebaut. Denn es wird gedacht, daß der Täter solch furchtbare Taten aus Bosheit, also berechnender Arglist tut. Dies ist aber bei solchen Fällen des öfteren nicht der Fall.

    Tatsächlich hat der Täter Triebe, die aufgrund eines Gendefekts völlig abartig sind. Sowenig wie er sich diese Triebe aussuchen kann, sowenig kann er sie lenken. Insofern sind es nicht Mutwillen oder Bosheit, die ihn zu diesen Taten treiben, sondern krankhafte Veranlagung. Und er kann sie nicht kontrollieren. Versuch doch mal 3 Monate keinen Sex zu haben - dann kannst Du Dir in etwa vorstellen, wie unmöglich es für den Täter ist, seine abartigen Triebe zu unterdrücken.

    Was sollte man tun?
    Immer wieder hört man von Rückfällen angeblich erfolgreich Therapierter. Das zeigt mir, daß die Wissenschaft noch keine effektiven Therapien für solche Veranlagungen entwickeln konnte. Insofern scheint es mir nur vernünftig, solche Menschen auf Lebenszeit einzusperren - um die Gesellschaft vor ihnen zu schützen. Vielleicht wird man in späteren Zeiten Medikamente entwickeln, die diesen kranken Trieb tatsächlich ausschalten können. Aber soweit sind wir noch nicht.
    US-Hegemonie, Zionismus und international operierende Konzerne

    - der Faschismus unserer Zeit.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von HeXlein
    Registriert seit
    14.02.2006
    Beiträge
    1.070

    Standard AW: Angenommen folgende Straftat ...

    Schwer zu sagen.Psychatrie ist ohne wenn und aber Schritt 1.(unbegrenzt).Bei einem Erwachsenen würde mir die Antwort einfacher fallen.

    Auf dem letzten Elternabend in unserer Schule sagte die Lehrerin über ein "Porblemkind" das man die Schuld nie bei den Kindern suchen sollte,denn Kinder sind unschuldig.

    Mit 13 macht man noch ne ordentliche Entwicklung durch und man müsste schauen was dieses Kind zu einem "Tier" gemacht hat.Wunden heilen....vielleicht,aber die Narben bleiben.

    Schwer ,schwer.
    **Wer die Wahrheit nicht verträgt hat die Lüge nicht verdient**

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
    Registriert seit
    29.05.2005
    Ort
    Sauerland
    Beiträge
    13.737

    Standard AW: Angenommen folgende Straftat ...

    Zitat Zitat von Diana
    Dagegen kann man nichts machen. Der Kapitalismus macht aus vielen Menschen Ungeheuer. Das könnne wir nur durch den Sozialismus beseitigen.
    Und durch esoterisches Töpfern im Wald und kollektives amazonasindianisches Mondphasenmenstruieren.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
    Registriert seit
    29.05.2005
    Ort
    Sauerland
    Beiträge
    13.737

    Standard AW: Angenommen folgende Straftat ...

    Fakt ist, daß dieser Mensch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt und sie vor ihm geschützt werden muß.

  8. #8
    Stimme der Vernunft
    Registriert seit
    31.07.2005
    Beiträge
    1.108

    Standard AW: Angenommen folgende Straftat ...

    Da muss zuerst auf jeden Fall eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie kommen, weil das Kind hochgradig gefährlich ist. In der Psychiatrie natürlich Therapien, Freilassung nur, wenn mehrere unabhängige Gutachter bestätigen, dass keine Rückfallgefahr besteht.

    @Frei-denker
    Man hört in der Tat häufig Meldungen von rückfälligen Triebtätern, verliert dabei aber aus den Augen, dass bei rund 3/4 die Therapie funktioniert und sie nicht mehr rückfällig werden. Die Niederlande haben es geschafft, durch Intensivierung der psychsichen Behandlung die Rückfallquote auf 5% zu minimieren. Natürlich wird es immer Rückfälle geben, allein schon deswegen, weil Psychiater und Gutachter auch nur Menschen sind und somit fehlbar.
    Aber so sieht man, dass in Deutschland wirklich Reformbedarf in dieser Hinsicht besteht.
    AUßerdem muss das Verhalten des Kindes nicht zwingend auf einen Gendefekt zurückzuführen sein, genausogut, wenn nicht sogar wahrscheinlicher, ist doch eine "falsche" Erziehung dafür verantwortlich, oder traumatische Ereignisse oder sowas in der Richtung. Dadurch kann ein Mensch ja auch "böse" werden.
    Jee jünger der Mensch ist, desto vielversprechender sind die Therapiechancen, denn Kinder sind leichter beeinflussbar und können den Psychiater nicht durchschauen.

  9. #9
    res publica Benutzerbild von discipulus
    Registriert seit
    29.05.2005
    Ort
    Vorpommern / Köln
    Beiträge
    2.031

    Standard AW: Angenommen folgende Straftat ...

    Er muss durch Hinrichtung aus der Gesellschaft entfernt werden.
    Geändert von discipulus (27.05.2006 um 11:02 Uhr)
    ...Alte Not gilt es zu zwingen, und wir zwingen sie vereint...
    ...Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind...
    ...Deutsche Jugend, bestes Streben unseres Volks in dir vereint...

    (Auszüge aus der Nationalhymne der DDR)
    -----------------------------------------------------
    "Da wo Bücher brennen, brennen bald auch Menschen!"
    -------------------------
    "Mehr sein als scheinen"

  10. #10
    Mitglied
    Registriert seit
    18.03.2006
    Beiträge
    1.803

    Standard AW: Angenommen folgende Straftat ...

    Zitat Zitat von Frei-denker
    Ich denke, bei solchen Fällen wird oft ein Denkfehler eingebaut. Denn es wird gedacht, daß der Täter solch furchtbare Taten aus Bosheit, also berechnender Arglist tut. Dies ist aber bei solchen Fällen des öfteren nicht der Fall...
    Bei dieser Problematik kommt man zwangsläufig immer wieder an denselben Punkt:

    Für das Opfer und seine Angehörigen ist es vollkommen irrelevant, welche Motive der Täter hatte, ob er seine Triebe nicht beherrscht oder vielleicht als Kind mal zu heiß gebadet wurde.
    Das Opfer ist tot !!! Und auch, wenn der "arme Täter" psychisch krank sein sollte, ist es deswegen nicht weniger tot!
    Dafür zu sorgen, dass es zumindest keine weiteren Opfer gibt, muß absoluten Vorrang vor den Belangen des Täters haben.

    Aber darauf werden wir in unserem Täterversteher-Staat wohl vergeblich warten.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben