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Thema: Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

  1. #1
    in memoriam Benutzerbild von Tell05
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    Standard Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

    Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

    Gericht muss notorischen Kinderschänder laufen lassen, weil Juristen vor sieben Jahren Fehler machten Die Staatsanwaltschaft scheiterte mit ihrem Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Von Tanja Buntrock, Katja Füchsel und Kerstin Gehrke

    Manfred L. ist frei – und die Polizei macht sich auf das Schlimmste gefasst. Denn Manfred L. ist ein Sexualstraftäter, und er hat es auf Kinder abgesehen. Fast 25 Jahre saß der notorische Rückfalltäter in Haft, seit 1973 war er neun Mal verurteilt worden. Vor seiner jetzigen Entlassung wollte die Staatsanwaltschaft die Notbremse ziehen und für Haft nach der Haft sorgen. Das Berliner Landgericht aber sah sich gestern aufgrund eines Justizfehlers bei der letzten Verurteilung gezwungen, den Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuweisen. „Es fällt uns sehr, sehr schwer, diese Entscheidung zu verkünden“, sagte die Vorsitzende Richterin Gabriele Eschenhagen. Denn der 56-Jährige sei ein „nach wie vor gefährlicher Mann“.

    Es war der erste Berliner Prozess um Haft nach der Haft. Im vergangenen Januar hatte die Berliner Staatsanwaltschaft bereits für einen 36-jährigen Sexualstraftäter Jens A. die nachträgliche Sicherheitsverwahrung gefordert, die dann aber schon vor dem Prozess an zwei Gutachten scheiterte. Im Februar kam Jens A. frei, drei Wochen später hatte er sich nach Erkenntnissen der Ermittler in Bernau wieder an zwei Jugendlichen vergriffen. Derzeit wartet Jens A. im Gefängnis in Frankfurt (Oder) auf sein neues Verfahren. Es gilt als wahrscheinlich, dass der 36-Jährige dieses Mal nicht ohne Sicherheitsverwahrung davonkommt.

    Manfred L. kam sogar wiederholt mit „einfacher“ Haft davon. „Es ist ihm immer wieder gelungen, die Richter zu überzeugen“, sagte Richterin Eschenhagen. Mitte der 80er Jahre sei dem Angeklagten bereits Sicherungsverwahrung angedroht worden. In den Prozessen aber zog L. dann alle Register, gestand, gab sich reuig und versprach, sich einer chemischen Kastration zu unterziehen.

    Im Gefängnis fiel Manfred L. dann schnell wieder in seine alten Gewohnheiten zurück: Er schwänzte Therapiestunden, holte sich nur noch unregelmäßig die Spritzen und setzte das Mittel ab, als er sich in einen Mithäftling verliebt hatte. War L. draußen, suchte er wieder die Nähe zu Jungen, lebte gegen Geld und kleinere Geschenke seine pädophile Neigung aus. Beide Gutachter kamen im jetzigen Verfahren zu dem Schluss, dass weiterhin eine erhebliche Gefahr von L. ausgehe, dass der Mann mit einer „dissozialen Persönlichkeitsstruktur“ ein Hang-Täter sei.

    Für eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung verlangt der Bundesgerichtshof aber, dass während der Haft „erhebliche“ neue Anhaltspunkte für einen möglichen Rückfall aufgetreten sein müssen.

    Doch als der Gelegenheitsarbeiter Manfred L. vor sieben Jahren zum letzten Mal verurteilt worden ist, war hinlänglich bekannt, dass der Angeklagte gefährlich und therapieunwillig ist. Damals hatte sich Manfred L. an 13 Jungen vergangen. Gestern hieß es im Landgericht: Es sei nun einmal nicht möglich, mit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung frühere Fehler der Justiz zu korrigieren. [...]

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    Über den grob fahrlässigen Umgang mit Sexualstraftätern wurde schon oft diskutiert, aber es gibt immer wieder Situationen, die in mir einfach nur noch Wut und Unverständnis im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Triebtäter hervorrufen, wie bei diesem "Beispiel". Wie oft müssen Kinder und Jugendliche noch geschändet und ermordet werden, bis die bestehenden Gesetze endlich mal mit aller Konsequenz durchgesetzt werden? Aber vielleicht ist das in einem Land wie Deutschland, mit bekennenden pädophilen Politikern á La Volker Beck, auch nicht durchsetzbar.
    Ich bin eigentlich ganz anders, ich komme nur so selten dazu.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Time
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    Standard AW: Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

    Unfassbar! X(

  3. #3
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    Standard AW: Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

    Richter und Staatsanwälte = Tätertröster.

    Sie und Gutachter sollten beim erneuten Rückfall als Mittäter angeklagt werden.
    :deutschla mein Land - dein Land - Deutschland:deutschla

  4. #4
    Stimme der Vernunft
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    Standard AW: Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

    Ich sag ja immer, dass ein Sexualstraftäter nur bei positiven Gutachen entlassen werden darf, hier liegen Gutachten vor, die eine hohe Rückfallgefahr attestieren. Eine Gesetzesänderung ist notwendig.

  5. #5
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

    Zitat Zitat von Chaos
    Ich sag ja immer, dass ein Sexualstraftäter nur bei positiven Gutachen entlassen werden darf, hier liegen Gutachten vor, die eine hohe Rückfallgefahr attestieren. Eine Gesetzesänderung ist notwendig.
    In diesem Fall attestieren die Gutachter mal die Gefährlichkeit. Bravo !

    Aber: wieviele Straftäter sind schon aufgrund von Gutachten frühzeitig aus der Haft entlassen worden ?
    Kaum waren sie in Freiheit, machten sie genau dort weiter, wo sie vor ihrer Inhaftierung aufgehört hatten.

    Die Gutachter sollte man haftbar machen, für jeden Kriminellen der aufgrund von Gutachten rauskommt und rückfällig wird.

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

  6. #6
    Stimme der Vernunft
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    Standard AW: Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

    Die Gutachter haben meistens Recht.
    Außerdem werden ja leider lange nicht für jeden Verbrecher Gutachten angefertigt. Die Gutachter sollen nicht haftbar gemacht werden, dann gäbe es keine mehr. Die sind schon genug gestraft, wenn sie eine krasse Fehldiagnose abliefern, denn wer stellt sie denn dann noch ein? Nicht zu vergessen, dass man sich persönlich wohl auch nicht gerade gut fühlen wird, wenn ein Täter, den man als nicht rückfallgefährdet diagnostiziert hat dann jemanden umbringt und man sich quasi eine Schuld am Tod eines Menschen vorhalten muss.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

    Mal sehen, wann ein kleiner Junge diesen "Justizfehler" mit seinem Leben bezahlen muß.

    Wäre ich dessen Vater, würde ich Maßnahmen, auch illegale, gegen die Verantwortlichen treffen.

  8. #8
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

    Geschlossener Maßregelvollzug nach § 63 wäre für den am Besten.



    Gruss vonne Würfelqualle

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

    Zitat Zitat von Würfelqualle
    Geschlossener Maßregelvollzug nach § 63 wäre für den am Besten.



    Gruss vonne Würfelqualle
    Ein Streich mit dem Richtschwert wäre am billigsten.

  10. #10
    in memoriam Benutzerbild von Tell05
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    Standard AW: Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

    Nochmal nachgelegt:

    Sex-Täter setzte Jungen unter Drogen
    Neue Details zum freigelassenen Pädophilen aus Lichtenberg
    Von Hans H. Nibbrig
    "Es hat den Anschein, als sei die Justiz ganz schön an der Nase herumgeführt worden." Mit diesem Satz kommentierte gestern eine Berliner Staatsanwältin den Fall des mehrfach vorbestraften Sexualtäters Manfred L. Der 56jährige Lichtenberger mußte am vergangenen Freitag nach siebenjähriger Haft auf freien Fuß gesetzt werden, obwohl Richter, Staatsanwalt und Gutachter ihn übereinstimmend als extrem rückfallgefährdet eingestuft haben.


    Wie berichtet hatte die Staatsanwaltschaft die nachträgliche Verhängung einer Sicherungsverwahrung nach Ablauf der Haftstrafe gefordert, da sich L. als therapieunwillig erwiesen habe. Das Gericht lehnte dies am Freitag ab. Seine Begründung: Die angeführte Therapieunwilligkeit des notorischen Sexualtäters sei bei der letzten Verurteilung 1999 bereits bekannt gewesen; eine nachträgliche Sicherungsverwahrung könne jedoch nur verhängt werden bei neuen Erkenntnissen, die sich nach dem jüngsten Urteil ergeben haben.

    Offiziell wollte sich gestern niemand zu den Fehlern in dem früheren Verfahren äußern. Doch sowohl von Richtern wie auch von Staatsanwälten wurde mehrfach Kritik laut. "Was nützen Gesetze, wenn sie nicht konsequent umgesetzt werden", fragte ein Kripo-Beamter.

    In der Tat scheint es Manfred L. in der Vergangenheit immer wieder gelungen sein, die Richter von seinen "Besserungsabsichten" zu überzeugen. Bereits Mitte der 80er Jahre drohte ihm ein Richter bei einem Rückfall Sicherungsverwahrung an. L. wurde noch mehrfach rückfällig, trotzdem ist es bei der Androhung geblieben. Zweimal ließen sich die Richter von seinen Versprechungen, Therapien zu beginnen, überzeugen, beide Male brach L. die Therapien nach kurzer Zeit ab. [...]

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    Ich bin eigentlich ganz anders, ich komme nur so selten dazu.

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