Zitat von Grendel
Es gibt genug Fälle, in denen Menschen zu Unrecht einsaßen. Auch angebliche Sexualverbrecher. Diese kann man nach einer Gefängnisstrafe noch ansatzweise entschädigen. Nach dem Aufknüpfen wird das schwer.
mfG
Gutachter hat geschlafen und braucht ein Erfolgserlebnis
Sexualtäter sind eh wichtiger als die Opfer, deshalb entlassen.
Todestrafe
Lebenslang bis zum Exitus
Zitat von Grendel
Es gibt genug Fälle, in denen Menschen zu Unrecht einsaßen. Auch angebliche Sexualverbrecher. Diese kann man nach einer Gefängnisstrafe noch ansatzweise entschädigen. Nach dem Aufknüpfen wird das schwer.
mfG
Wenn meine Frau Klöße zubereitet, dann sind sie leicht und bekömmlich.
Zitat von Sophisticated
DAS ist hier nicht das Thema
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Eine sichere Verwahrung muss nicht zwangsläufig die Befürwortung der Todesstrafe bedeuten! Und niemand hier findet es richtig, dass Kinderschänder straffrei ausgehen.Zitat von meckerle
Deshalb ist diese "Kopf ab"-Mentalität trotzdem nicht akzeptabel, da wir das Mittelalter glücklicherweise hinter uns gelassen haben.
Ich denke nicht, dass man nach dem Motto "Besser einen Unschuldigen töten, als einen Schuldigen freilassen!" rechnen darf. Es besteht hier nur ein bedingter Zusammenhang.
Auf die Vernunft... ProRatio-Initiative
Ich muss mir solche Unterstellungen nicht gefallen lassen. Wenn Sie meinen, dass so etwas einem Diskussionsforum wie diesem angemessen ist, dann können Sie ja mal bei der Forenleitung nachfragen.Zitat von meckerle
Es geht mir nicht um das Strafmaß. Dass verurteilte Kinderschänder lebenslang in Haft gehören bestreite ich nicht. Im Gegenteil.
Jedoch kann die Todesstrafe nie eine Lösung sein.
mfG
Wenn meine Frau Klöße zubereitet, dann sind sie leicht und bekömmlich.
Nicht?Zitat von Grendel
Ich darf Sie in Ihrem Eingangsbeitrag zitieren:
mfGDeutsche Gesetze: zum kotzen. Sexualverbrecher, wenn man sie schon nicht aufknüpft, GRUNDSÄTZLICH für IMMER wegsperren.
Wenn meine Frau Klöße zubereitet, dann sind sie leicht und bekömmlich.
Bei uns in der Region wurden letzte Jahr ein Sohn (35) und sein Vater (65) verurteilt, weil sie mit Drogen Kinder "gefügig" machten auf ihrem Reiterhof.Zitat von Sophisticated
Der Sohn sitzt im Knast, der Vater kam mit ~ 3.000 € Geldstrafe davon.
Ist das gerecht ?
Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.
Natürlich nicht. Lebenslang einsperren, bzw. Sicherungsverwahrung. Punkt.Zitat von meckerle
Warum die Todesstrafe und unschuldige Opfer riskieren?
mfG
Wenn meine Frau Klöße zubereitet, dann sind sie leicht und bekömmlich.
Ich kann nicht umhin Deine Zweifel anzuerkennen. In den USA gibt es zahlreiche Fälle. Dort ist allerdings immer die Justiz und die Ermittler mit ihrer Unfähigkeit und Manipulation beteiligt gewesen.Zitat von Sophisticated
Ich glaube, mit Wahrheitsdrogen käme man weiter, wohl wissend dass dies nicht erlaubt ist und auch nie in Frage kommen wird.
Ich bin sehr zwiespältig - sorry.
Gegen AUfknüpfen bin ich allerdings - das geht zu schnell und ist nicht nachhaltig.
mfg
Wo siehst du hier unschuldige Opfer ? Sind jetzt Täter unschuldige Opfer ?Zitat von Sophisticated
Nochmal: wer kümmert sich um die Kinder, die die wirklichen Opfer sind ?
Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.
Was spricht gegen Sicherungsverwahrung anstatt mit der Todesstrafe Fehlurteile zu riskieren?Zitat von meckerle
Auf die Vernunft... ProRatio-Initiative
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