Umfrageergebnis anzeigen: Wie hohc sollte die Strafe sein?

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Thema: Sollte brutale Körperverletzung höher bestraft werden?

  1. #1
    Liegnitz
    Gast

    Standard Sollte brutale Körperverletzung höher bestraft werden?

    Häufig kommt es zu brutalen Überfällen von mehren Schlägern gegen einen einzelnen auf den dann noch am Boden liegend eintreten wird bis zu Schwerstverletzungen und daüerhaften Schaden. Krüppel.
    Geändert von Liegnitz (03.08.2006 um 20:20 Uhr)

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Sollte brutale Körperverletzung höher bestraft werden?

    Du hast die sofortige Ausweisung vergessen, über das Strafmaß können sich dann die zuständigen Instanzen einigen.

  3. #3
    Liegnitz
    Gast

    Standard AW: Sollte brutale Körperverletzung höher bestraft werden?

    Weiß wer hoch der Zeit die Strafe für derartige Verbrechen ist? Bestimmt nur 2-3 Jahre? mit Bewährung.

  4. #4
    Liegnitz
    Gast

    Standard AW: Sollte brutale Körperverletzung höher bestraft werden?

    Zitat Zitat von ochmensch
    Du hast die sofortige Ausweisung vergessen, über das Strafmaß können sich dann die zuständigen Instanzen einigen.
    Richtig.
    Bei Ausländergangs setzte ich das dann voraus. aber wo sitzen sie ihre Strafe ab? Und ist das Strafmaß im Heimatland auch angemessen?

  5. #5
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Sollte brutale Körperverletzung höher bestraft werden?

    1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    1)Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person

    1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
    2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
    3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
    (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
    (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  6. #6
    Liegnitz
    Gast

    Standard AW: Sollte brutale Körperverletzung höher bestraft werden?

    Danke.

    Zitat Zitat von twoxego
    1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    1)Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person

    1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
    2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
    3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
    (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
    (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
    Das ist ja sehr weit ausgelegt. sechs Monate bis zehn Jahren.
    wird hoffentlich auch hart in der Realtität angewandt und nicht immer die am wenigsten belastende Strafe für den Täter, wie es hier so oft angewandt wird , es sei denn der Täter sei ein Rechtsradikaler.

  7. #7
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Ort
    eingekerkert in Tempelhof
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    18.341

    Standard AW: Sollte brutale Körperverletzung höher bestraft werden?

    Das ist ja sehr weit ausgelegt. sechs Monate bis zehn Jahren.
    das ist bei den meisten vergehen so:

    § 307
    Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie

    (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
    (2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
    (3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe
    1.in den Fällen des Absatzes
    1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,
    2.in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Sollte brutale Körperverletzung höher bestraft werden?

    Zitat Zitat von Liegnitz
    Häufig kommt es zu brutalen Überfällen von mehren Schlägern gegen einen einzelnen auf den dann noch am Boden liegend eintreten wird bis zu Schwerstverletzungen und daüerhaften Schaden. Krüppel.
    So ein Beitrag von einem SA-Mann. Warum der Sinneswandel?

  9. #9
    GESPERRT
    Registriert seit
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    16.213

    Standard AW: Sollte brutale Körperverletzung höher bestraft werden?

    Zitat Zitat von Liegnitz
    Richtig.
    Bei Ausländergangs setzte ich das dann voraus. aber wo sitzen sie ihre Strafe ab? Und ist das Strafmaß im Heimatland auch angemessen?
    Wenn du die "abschreckende" Wirkung unseres Rechtssystemes auf unsere künftigen Rentenerwirtschafter betrachtest, kannst du davon ausgehen, dass den Knaben zuhause ganz anderes blühen würde. "Türkische Gefängnisse" haben nicht umsonst den Ruf, den sie haben.

  10. #10
    Liegnitz
    Gast

    Standard AW: Sollte brutale Körperverletzung höher bestraft werden?

    Zitat Zitat von twoxego
    das ist bei den meisten vergehen so:

    § 307
    Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie

    (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
    (2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
    (3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe
    1.in den Fällen des Absatzes
    1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,
    2.in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Dann liegt es auch immer sicher am Rechtsanwalt und Gutachter des Täters wie die Tat da hingedreht wird.
    Ich finde die Sache mit dem Urteil der Geschworenen wie in den USA ganz gut.

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