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Thema: Lynchjustiz-Wie soll sie behandelt werden?

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard Lynchjustiz-Wie soll sie behandelt werden?

    Lynchjustiz, eigentlich ein Thema, das unser Land nicht so betrifft, mal abgesehen vom Fall Bachmeier. Ich persönlich gehe sogar davon aus, das in einem Land das keine Todesstrafe besitzt, die Tendenz zur Lynchjustiz wenig bis garnicht vorhanden ist. In anderen Ländern, wo es die Todesstrafe gibt, kommt es zu solchen Vorfällen, die Berichte darüber werden natürlich aufgebauscht. Auch in Ländern mit niedrigerem Zivilisationsgrad kommt Lynchjustiz vor. Hinzukommt die Vermutung das liberale Waffengesetze die Tendenz zur Lynchjustiz steigern. Durch diese Umstände ergeben sich interessante Fragestellungen: (meine Meinung in blau)

    - Ist Lynchjustiz generell ein Verbrechen? Spielt bei dieser Feststellung die Schuld oder Unschuld des Gelynchten eine Rolle?

    Lynchjustiz ist immer ein Verbrechen, denn ungeachtet emotionaler Gründe werden hier Grundrechte, die jeder für sich in Anspruch, mit Füssen getreten.
    Hier massen sich Menschen an über Schuld oder Unschuld zu entscheiden, obwohl sie garnicht dazu befähigt sind. Ein wichtiger Rechtsgrundsatz wird aufgrund von Emotionen und Vorurteilen mit Füssen getreten, die Unschuldsvermutung. Kriminelle haben zwar in vielen Ländern, unseres eingeschlossen zuviele Rechte, die man ihnen entziehen sollte, aber das Recht auf eine ordentliche Gerichtsverhandlung gestehe ich jedem uneingeschränkt zu. Nur bei einer Gerichtsverhandlung ist es fast sicher gestellt, das ein Schuldspruch aufgrund von Beweisen, Indizien etc. gefällt wird und nich aufgrund von Emotionen und Vorurteilen.


    - Spielt es für die Bestrafung der an einer Lynchjustiz Beteiligten eine Rolle, ob der Gelynchte schuldig oder unschuldig war? Ist die Tat des Gelynchten auch für die Bestrafung von Bedeutung?

    Meiner Meinung nach ist Lynchjustiz generell verwerflich und muss in jedem Fall, egal ob der Gelynchte schuldig oder unschuldig war mit äußerster Härte bestraft werden. Beim zweiten Teil der Frage ist es schon schwieriger, weil ich bei bestimmten Taten, wie Kindesmord, Kindesmissbrauch etc. Verständnis für das emotionale Handeln der Beteiligten aufbringen kann und deswegen bin ich der Meinung, es ist zwar eine harte Bestrafung bei Lynchjustiz notwendig, aber in solchen Fällen sollte man den emotionalen Anteil berücksichtigen und die Strafe milder ausfallen lassen. Trotzdem darf es auf keinen Fall in solchen Fällen einen Freispruch geben.

    - In vielen Fällen von Lynchjustiz gibt es zwei Gruppen von Beteiligten, die Ausführenden und der pöbelnde Mob. Sind diese Gruppen unterschiedlich zu bestrafen?

    Nein

    - Wie ist Lynchjustiz zu bestrafen?

    Meiner Meinung nach ist Lynchjustiz Mord und ist dementsprechend zu bestrafen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #2
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Lynchjustiz-Wie soll sie behandelt werden?

    zustimmung von ersten bis zum letzten wort.
    einzige einschränkung: auch temperamentsunterschiede spielen eine rolle.
    es ist nicht nur eine frage des grades der zivilisiertheit.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  3. #3
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Lynchjustiz-Wie soll sie behandelt werden?

    Grundsätzlich halte ich dafür, dass es jedem gestattet ist, (sein oder anderer Leute) Recht durchzusetzen.
    Selbst- und eben auch Lynchkustiz sind insofern m.E. vollkommen in Ordnung, solange es bei der Rechtsdurchsetzung zu keiner Rechtsverletzung kommt.

    mfg
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  4. #4
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Lynchjustiz-Wie soll sie behandelt werden?

    wasch mir das fell aber mach mich nicht nass ?
    lynchjustiz ist aussergesetzlich sonst wäre sie keine.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  5. #5
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Lynchjustiz-Wie soll sie behandelt werden?

    Lynchjustiz ist gleichbedeutend mit bewaffneter, gewalttätiger Anarchie. Ein rechtsstaatliches System ist nur auf der Basis der staatlichen Gewaltmonopols denkbar. Die Alternative, die Sozialdarwinisten gefallen mag, wäre das Faustrecht, in dem unweigerlich der Schwächere unter die Räder kommt. Eine moderne Zivilgesellschaft läßt sich so nicht organisieren.

    So sehr ich im Einzelfall subjektiv Verständnis für derlei Handlungen hätte (z.B. Gewalt gegen den Mörder meiner Kinder), so klar wäre mir auch, danach die entsprechenden juristischen Konsequenzen tragen zu müssen.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Lynchjustiz-Wie soll sie behandelt werden?

    Zitat Zitat von -jmw-
    Grundsätzlich halte ich dafür, dass es jedem gestattet ist, (sein oder anderer Leute) Recht durchzusetzen.
    Selbst- und eben auch Lynchkustiz sind insofern m.E. vollkommen in Ordnung, solange es bei der Rechtsdurchsetzung zu keiner Rechtsverletzung kommt.
    mfg
    Du hälst dich also für fähig vorurteilsfrei die Schuld des Delinquenten festzustellen. Tschuldigung, dazu bist du nicht fähig. Grundsätzlich werden bei Lynchjustiz immer Rechtsverletzungen begangen.

    1. Es wird nicht festgestellt ob der Gelynchte überhaupt schuldfähig war. Die Frage der Schudlfähigkeit gibt es nicht nur in Deutschland, selbst in den USA wird die Schuldfähigkeit festgestellt.

    2. In der Mehrzahl der Fälle von Lynchjustiz waren die Ausführenden nicht dabei als die Tat, die sie bestrafen wollen nicht dabei. Der Schuldige wird auf Grund von Vorurteilen und Umständen mit zweifelhafter Beweiskraft gewählt.
    Selbst Geständnisse sind in solchen Fällen recht zweifelhaft, weil sie durch Gewaltausübung erwirkt werden.

    3. Das es altersabhängige Strafmaße gibt, wird auch nicht berücksichtigt.

    4. Wenn das Rechtssystem keineTodesstrafe vorsieht, haben wir schon wieder eine Rechtsverletzung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #7
    Stimme der Vernunft
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    Standard AW: Lynchjustiz-Wie soll sie behandelt werden?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer
    Beim zweiten Teil der Frage ist es schon schwieriger, weil ich bei bestimmten Taten, wie Kindesmord, Kindesmissbrauch etc. Verständnis für das emotionale Handeln der Beteiligten aufbringen kann und deswegen bin ich der Meinung, es ist zwar eine harte Bestrafung bei Lynchjustiz notwendig, aber in solchen Fällen sollte man den emotionalen Anteil berücksichtigen und die Strafe milder ausfallen lassen. Trotzdem darf es auf keinen Fall in solchen Fällen einen Freispruch geben.
    Ist nicht geade in Fällen, in denen ein besonders schwerer Verlust zu beklagen ist, der zur Tat führende niedere Beweggrund Rache in stärkerem Maße vorhanden als bei "nrmalen" Fällen von Lynchjustiz und müsste da die Bestrafung theoretisch nicht härter ausfallen, weil ja Rache niedriger Beweggrund sowie Mordmerkmal ist? Bei allem Verständnis für emotionale Reaktionen darf man nicht außer Acht lassen, dass es sich um einen kaltblütig geplanten Rachemord handelt, da kann man sich nicht auf eine Handlung im Affekt berufen, Unzurechnungsfähigkeit könnte es möglicherweise noch sein, aber wie rachlüstig muss ein Mensch sein, dass er als unzurechnungsfähig eingestuft wird bzw. is tman, wenn man "blind vor Zorn" ist, nicht mehr in der Lage sich zu kontrollieren?
    In allen anderen Punkten stimme ich dir zu.

  8. #8
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Lynchjustiz-Wie soll sie behandelt werden?

    Ich lese wohl nicht richtig?
    Dieses Land hier soll ein Rechtsstaat sein?

    Wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt, sollte er sich auch dagegen wehren dürfen, dies ist meine Ansicht.
    Natürlich sehen dann die Linken ihre Felle davonschwimmen, es könnte nämlich einer ihren "wertvollen" Holzkopf mit einer Schießscheibe verwechseln.
    Ich bin so frei und fühle mich nicht getroffen, wenn es einen von denen erwischt!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  9. #9
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Lynchjustiz-Wie soll sie behandelt werden?

    Zitat Zitat von Chaos
    Ist nicht geade in Fällen, in denen ein besonders schwerer Verlust zu beklagen ist, der zur Tat führende niedere Beweggrund Rache in stärkerem Maße vorhanden als bei "nrmalen" Fällen von Lynchjustiz ....
    was sollen normale fälle sein ?
    bei der beurteilung von rache als niedrigem beweggrund, spielt die zeit eine rolle, in welcher zur tat geschritten wird.
    wenn, um beim beispiel zu bleiben, ein vater unmittelbar nach einem angriff aus ein kind gewalttätig wird, kann man die emotionale komponente nicht einfach übersehen.
    wenn er sich ein jahr später " rächt ", ist dies etwas ganz anderes.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  10. #10
    Vorstand der Stammchatter Benutzerbild von Mark Mallokent
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    Standard AW: Lynchjustiz-Wie soll sie behandelt werden?

    Zitat Zitat von -jmw-
    Grundsätzlich halte ich dafür, dass es jedem gestattet ist, (sein oder anderer Leute) Recht durchzusetzen.
    Selbst- und eben auch Lynchkustiz sind insofern m.E. vollkommen in Ordnung, solange es bei der Rechtsdurchsetzung zu keiner Rechtsverletzung kommt.

    mfg
    Lynchjustiz ist aber eine Rechtsverletzung, da sie verboten ist.
    Ich stehe hier, ein Herkules mit Fackeln! Sie sollen lodern, leuchten, knistern und auch knackeln!
    Mitglied der FDL

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