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Thema: Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

  1. #1
    Österreich Benutzerbild von sporting
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    Standard Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

    In Deutschland haben die Grünen und die Linkspartei die Lieferung von zwei deutschen U-Booten an Israel scharf kritisiert. U-Boote in Israel auf Nuklearfähigkeit umrüstbar.
    „Es war eine falsche Entscheidung der Bundesregierung, die Lieferung der U-Boote zu genehmigen und auch noch zu finanzieren“, sagte der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Winfried Nachtwei, der „tageszeitung“ (taz) (Freitag-Ausgabe). Es sei nicht auszuschließen, dass die U-Boote in Israel auf Nuklearfähigkeit umgerüstet würden. Deutschland dürfe auf keinen Fall zur Nuklearaufrüstung beitragen, auch nicht im Fall von Israel. Laut US-Fachzeitschrift „Jane’s Defense Weekly“ können U-Boote vom Typ Dolphin nachträglich mit Atomraketen ausgerüstet werden.

    Der Oppositionspolitiker Nachtwei kritisierte außerdem, dass die Bundesregierung für den Bau der U-Boote einen Zuschuss von 333 Millionen Euro aus Steuermitteln zur Verfügung stelle. Der außenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Gehrcke, erklärte: „Die Lieferung der zwei weiteren U-Boote an Israel muss sofort gestoppt werden.“ Seine Partei werde „so bald wie möglich“ nach der parlamentarischen Sommerpause einen entsprechenden Antrag im Bundestag einbringen. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums wurde der Vertrag zwischen Israel und der Kieler Werft HDW am 6. Juli unterschrieben. Am selben Tag habe die Bundesregierung mit HDW ein Zahlungsabkommen unterschrieben. Danach unterstützt Deutschland den Kauf der U-Boote mit einem Drittel des Preises bis zu einem Höchstbetrag von 333 Millionen Euro.

    Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold, erklärte der „taz“: „Für so einen kleinen Staat wie Israel muss es eine Möglichkeit zur Abschreckung von See aus geben, weil er auf dem Land keine Zweitschlagsmöglichkeit hätte“. Israels Wunsch nach Fähigkeiten zur Abschreckung sei verständlich. „Das gilt umso mehr angesichts der Rhetorik aus dem Iran.“ Der SPD-Politiker hält die Lieferung der U-Boote für „legitim“. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte, er unterstütze die U-Boot-Lieferung als „Beitrag zur Existenzsicherung Israels“. Im Übrigen sei dies „ein handfester Beleg dafür, dass Deutschland im Nahen Osten an der Seite Israels steht und gerade deshalb für einen unparteiischen bewaffneten Einsatz der Vereinten Nationen nicht bereit stehen kann“.

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  2. #2
    Ohneglied Benutzerbild von harlekina
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    Standard AW: Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

    .......ein handfester Beleg dafür, dass Deutschland im Nahen Osten an der Seite Israels steht...........
    Das trifft aber nicht auf alle zu.

    In Memoriam
    Henning 1960 - 2010

  3. #3
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    Standard AW: Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

    Es war der grüne Außenminister Joschka Fischer und die grüne Bundestagsfraktion, die seinerzeit den Beschluß zur U-Bootlieferung an Israel mitgefaßt haben. Typisch: Eine der ganz wenigen sinnvollen Maßnahmen ihrer Regierungszeit kritisieren sie jetzt. Herr, laß Hirn vom Himmel fallen! :rolleyes:
    Ich stehe hier, ein Herkules mit Fackeln! Sie sollen lodern, leuchten, knistern und auch knackeln!
    Mitglied der FDL

  4. #4
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    Standard AW: Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

    Zitat Zitat von sporting
    In Deutschland haben die Grünen und die Linkspartei die Lieferung von zwei deutschen U-Booten an Israel scharf kritisiert. U-Boote in Israel auf Nuklearfähigkeit umrüstbar.
    „Es war eine falsche Entscheidung der Bundesregierung, die Lieferung der U-Boote zu genehmigen und auch noch zu finanzieren“, sagte der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Winfried Nachtwei, der „tageszeitung“ (taz) (Freitag-Ausgabe). Es sei nicht auszuschließen, dass die U-Boote in Israel auf Nuklearfähigkeit umgerüstet würden. Deutschland dürfe auf keinen Fall zur Nuklearaufrüstung beitragen, auch nicht im Fall von Israel. Laut US-Fachzeitschrift „Jane’s Defense Weekly“ können U-Boote vom Typ Dolphin nachträglich mit Atomraketen ausgerüstet werden.

    Der Oppositionspolitiker Nachtwei kritisierte außerdem, dass die Bundesregierung für den Bau der U-Boote einen Zuschuss von 333 Millionen Euro aus Steuermitteln zur Verfügung stelle. Der außenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Gehrcke, erklärte: „Die Lieferung der zwei weiteren U-Boote an Israel muss sofort gestoppt werden.“ Seine Partei werde „so bald wie möglich“ nach der parlamentarischen Sommerpause einen entsprechenden Antrag im Bundestag einbringen. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums wurde der Vertrag zwischen Israel und der Kieler Werft HDW am 6. Juli unterschrieben. Am selben Tag habe die Bundesregierung mit HDW ein Zahlungsabkommen unterschrieben. Danach unterstützt Deutschland den Kauf der U-Boote mit einem Drittel des Preises bis zu einem Höchstbetrag von 333 Millionen Euro.

    Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold, erklärte der „taz“: „Für so einen kleinen Staat wie Israel muss es eine Möglichkeit zur Abschreckung von See aus geben, weil er auf dem Land keine Zweitschlagsmöglichkeit hätte“. Israels Wunsch nach Fähigkeiten zur Abschreckung sei verständlich. „Das gilt umso mehr angesichts der Rhetorik aus dem Iran.“ Der SPD-Politiker hält die Lieferung der U-Boote für „legitim“. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte, er unterstütze die U-Boot-Lieferung als „Beitrag zur Existenzsicherung Israels“. Im Übrigen sei dies „ein handfester Beleg dafür, dass Deutschland im Nahen Osten an der Seite Israels steht und gerade deshalb für einen unparteiischen bewaffneten Einsatz der Vereinten Nationen nicht bereit stehen kann“.

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    Die "BRD" zahlt ALLES. Warum nur 1/3 wenn ich alles haben kann ?


    Zitat aus den "37 Punkten - Legitimationsdebakel der "BRD"

    "...Die im nachfolgenden, sinngemäß und/oder wörtlich vorgetragenen Auszüge aus der o. a. Dissertation erlauben einen treffenden Blick auf die ungeheuerlichen, völkerrechtswidrigen Verträge der BRD mit den Siegermächten. Am 25.09.1990 erging das Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht (West), BGBl I, 1990, S. 2106, als sechstes Überleitungsrecht. Dessen Paragraph 1 lautet:

    Seite 172:
    "Bundesrecht, dass in Berlin (West) aufgrund alliierter Vorbehaltsrechte bisher nicht oder nicht in vollem Umfang gilt, gilt vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an uneingeschränkt in Berlin (West), soweit sich aus den §§ 2 und 3 nicht etwas anderes ergibt ..."

    Seite 175:
    "Der Überleitungsvertrag (von 1955) ist Teil des Bonner Vertragswerkes vom 26. Mai 1952, welches aus dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, dem Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland (Truppenvertrag), dem Finanzvertrag und dem Überleitungsvertrag bestand."

    "Nach Ziffer 3 des Notenwechsels vom 27/28.09.1990, bleiben, nach Abschluss der Zwei-plus-Vier-Verträge, wichtige Bestimmungen des Überleitungsvertrages (von 1955) in Kraft und zwar, << ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind>>."

    Mit dieser Formulierung werden jeweils auch in sofort nichtiger Form unabdingbare Menschen- und Völkerrechte ausgeschlossen!

    Der Überleitungsvertrag war 1955 von den Vertragsparteien als zeitlich begrenzt geschlossen worden und die Einwendungsverzichte sollten nur bis zum Abschluss eines Friedensvertrages gelten.

    Diese Regelung hat das Besatzungskonstrukt BRD mit dem Notenwechsel vom 27./28.09. 1990 außer Kraft gesetzt, so dass die auf besatzungsrechtlicher Grundlage ausgesprochenen Verzichte demzufolge nunmehr unbegrenzt gelten sollen, was ebenfalls als festgestellte Selbstkontrahierung der Siegermächte nichtig ist.

    Rensmann, a.a.O., Seite 105, 1. Absatz, ohne nähere Fundstellenangabe:

    "So konnte z. B. die Streichung des Truppenabbauverfahrens von deutscher Seite nicht durchgesetzt werden, und so wurden auf ausdrücklichen Wunsch der Alliierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Todesstrafe bei bewaffneten Konflikten getroffen."

    Art. 7 Absatz 1 des "Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.05.1952" - Überleitungsvertragsgrundlage - lautet wie folgt:

    "(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskraftfähig und rechtswirksam und sind von deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln."

    Unter derzeitigem Verzicht auf die Darstellung aller erkennbaren, ungeheuerlichen und menschenrechtsverletzenden Abmachungen zwischen deutschen Kollaborateuren in der BRD-Regierung und den Besatzern wird der Punkt II Reparationen zum Notenwechsel betrachtet. Für die Reparationsfrage regelt Art. 3 Abs. 1 des 6. Teils des Überleitungsvertrages:

    "Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden."

    In Abs. 3 werden dann Klagen und Ansprüche von davon Betroffenen nicht zugelassen.

    Seite 178:
    "Auffällig ist in diesem Zusammenhang der Art. 1, Abs. 1, Satz 2 des 6. Teils des Überleitungsvertrages. Hier hatten sich die Drei Mächte ursprünglich verpflichtet, zu keiner Zeit Forderungen auf Reparationen aus der laufenden Produktion der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen."

    "Diese Bestimmung ist durch den Notenwechsel vom 28./29.09.1990 aufgehoben worden."

    Den fetten blauen Absatz muß man schon ganz genau lesen. Auch mehrfach.
    Hierin findest du den rechtlichen Rahmen dafür, warum Israel nicht einen Cent an die BRD zahlen wird oder muß.

    Sonstiges Vermögen heißt: A L L E S !

    Selbst die ganze isr.Handelsflotte ist auf deutsche Kosten in Werften in Italien gebaut worden.
    Bei den high-tech U-Booten ging das nicht. Deswegen sind die "Geschenke" ja auch bekannt geworden.

    MfG K

  5. #5
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    Standard AW: Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

    Zitat Zitat von Mark Mallokent
    Es war der grüne Außenminister Joschka Fischer und die grüne Bundestagsfraktion, die seinerzeit den Beschluß zur U-Bootlieferung an Israel mitgefaßt haben. Typisch: Eine der ganz wenigen sinnvollen Maßnahmen ihrer Regierungszeit kritisieren sie jetzt. Herr, laß Hirn vom Himmel fallen! :rolleyes:
    Das Hirn war schon da. Nur ist es ein kriminelles und die "Burschen" wissen ganz genau, was sie machen !!!

    MfG K

  6. #6
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    Standard AW: Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

    Zitat Zitat von KrascherHistory
    Die "BRD" zahlt ALLES. Warum nur 1/3 wenn ich alles haben kann ?


    Zitat aus den "37 Punkten - Legitimationsdebakel der "BRD"

    "...Die im nachfolgenden, sinngemäß und/oder wörtlich vorgetragenen Auszüge aus der o. a. Dissertation erlauben einen treffenden Blick auf die ungeheuerlichen, völkerrechtswidrigen Verträge der BRD mit den Siegermächten. Am 25.09.1990 erging das Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht (West), BGBl I, 1990, S. 2106, als sechstes Überleitungsrecht. Dessen Paragraph 1 lautet:

    Seite 172:
    "Bundesrecht, dass in Berlin (West) aufgrund alliierter Vorbehaltsrechte bisher nicht oder nicht in vollem Umfang gilt, gilt vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an uneingeschränkt in Berlin (West), soweit sich aus den §§ 2 und 3 nicht etwas anderes ergibt ..."

    Seite 175:
    "Der Überleitungsvertrag (von 1955) ist Teil des Bonner Vertragswerkes vom 26. Mai 1952, welches aus dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, dem Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland (Truppenvertrag), dem Finanzvertrag und dem Überleitungsvertrag bestand."

    "Nach Ziffer 3 des Notenwechsels vom 27/28.09.1990, bleiben, nach Abschluss der Zwei-plus-Vier-Verträge, wichtige Bestimmungen des Überleitungsvertrages (von 1955) in Kraft und zwar, << ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind>>."

    Mit dieser Formulierung werden jeweils auch in sofort nichtiger Form unabdingbare Menschen- und Völkerrechte ausgeschlossen!

    Der Überleitungsvertrag war 1955 von den Vertragsparteien als zeitlich begrenzt geschlossen worden und die Einwendungsverzichte sollten nur bis zum Abschluss eines Friedensvertrages gelten.

    Diese Regelung hat das Besatzungskonstrukt BRD mit dem Notenwechsel vom 27./28.09. 1990 außer Kraft gesetzt, so dass die auf besatzungsrechtlicher Grundlage ausgesprochenen Verzichte demzufolge nunmehr unbegrenzt gelten sollen, was ebenfalls als festgestellte Selbstkontrahierung der Siegermächte nichtig ist.

    Rensmann, a.a.O., Seite 105, 1. Absatz, ohne nähere Fundstellenangabe:

    "So konnte z. B. die Streichung des Truppenabbauverfahrens von deutscher Seite nicht durchgesetzt werden, und so wurden auf ausdrücklichen Wunsch der Alliierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Todesstrafe bei bewaffneten Konflikten getroffen."

    Art. 7 Absatz 1 des "Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.05.1952" - Überleitungsvertragsgrundlage - lautet wie folgt:

    "(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskraftfähig und rechtswirksam und sind von deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln."

    Unter derzeitigem Verzicht auf die Darstellung aller erkennbaren, ungeheuerlichen und menschenrechtsverletzenden Abmachungen zwischen deutschen Kollaborateuren in der BRD-Regierung und den Besatzern wird der Punkt II Reparationen zum Notenwechsel betrachtet. Für die Reparationsfrage regelt Art. 3 Abs. 1 des 6. Teils des Überleitungsvertrages:

    "Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden."

    In Abs. 3 werden dann Klagen und Ansprüche von davon Betroffenen nicht zugelassen.

    Seite 178:
    "Auffällig ist in diesem Zusammenhang der Art. 1, Abs. 1, Satz 2 des 6. Teils des Überleitungsvertrages. Hier hatten sich die Drei Mächte ursprünglich verpflichtet, zu keiner Zeit Forderungen auf Reparationen aus der laufenden Produktion der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen."

    "Diese Bestimmung ist durch den Notenwechsel vom 28./29.09.1990 aufgehoben worden."

    Den fetten blauen Absatz muß man schon ganz genau lesen. Auch mehrfach.
    Hierin findest du den rechtlichen Rahmen dafür, warum Israel nicht einen Cent an die BRD zahlen wird oder muß.

    Sonstiges Vermögen heißt: A L L E S !

    Selbst die ganze isr.Handelsflotte ist auf deutsche Kosten in Werften in Italien gebaut worden.
    Bei den high-tech U-Booten ging das nicht. Deswegen sind die "Geschenke" ja auch bekannt geworden.

    MfG K
    Kannst du mal was zum Thema posten. :rolleyes:
    Ich stehe hier, ein Herkules mit Fackeln! Sie sollen lodern, leuchten, knistern und auch knackeln!
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  7. #7
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    Standard AW: Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

    Zitat Zitat von Mark Mallokent
    Kannst du mal was zum Thema posten. :rolleyes:
    Es geht um:

    AW: Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

    und die Tatsache das bei leeren Kassen, 1.527.000.000.000,-- Euro Schulden U-Boote im 3-stelligen Millionen oder gar Milliardenbereich verschenkt werden.

    Bevor das ein Strang mit "Ja das ist aber nicht gut"-Meinungen wird, habe ich gleich vorweg den rechtlichen Hintergrund dieser Tatsache aufgezeigt.

    Die "BRD" ist verpflichtet, U-Boote zu verschenken. Jederzeit, an Jeden, wenn Jeder es möchte. Über die USA sind diese Ansprüche natürlich gem. Überleitungsvertrag anzumelden.

    Deswegen gibt es für die Hamaz ja auch keine LEO2.

    Ist das begriffen ? MfG K

  8. #8
    Vorstand der Stammchatter Benutzerbild von Mark Mallokent
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    Standard AW: Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

    Zitat Zitat von KrascherHistory
    Es geht um:

    AW: Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

    und die Tatsache das bei leeren Kassen, 1.527.000.000.000,-- Euro Schulden U-Boote im 3-stelligen Millionen oder gar Milliardenbereich verschenkt werden.
    Das läßt sich leicht einsparen, wenn man den Palis die Stütze streicht.

    Zitat Zitat von KrascherHistory
    Bevor das ein Strang mit "Ja das ist aber nicht gut"-Meinungen wird, habe ich gleich vorweg den rechtlichen Hintergrund dieser Tatsache aufgezeigt.
    Das ist ja als ein Strang mit "Ja das ist sehr gut"-Meinungen gedacht.

    Zitat Zitat von KrascherHistory
    Die "BRD" ist verpflichtet, U-Boote zu verschenken. Jederzeit, an Jeden, wenn Jeder es möchte. Über die USA sind diese Ansprüche natürlich gem. Überleitungsvertrag anzumelden.
    Blödsinn.

    Zitat Zitat von KrascherHistory
    Deswegen gibt es für die Hamaz ja auch keine LEO2.
    DAs wäre ja noch schöner.

    Zitat Zitat von KrascherHistory
    Ist das begriffen ? MfG K
    Nein. :rolleyes:
    Ich stehe hier, ein Herkules mit Fackeln! Sie sollen lodern, leuchten, knistern und auch knackeln!
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  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

    Zitat Zitat von KrascherHistory
    Es geht um:

    AW: Deutsche U-Boot-Lieferung an Israel

    und die Tatsache das bei leeren Kassen, 1.527.000.000.000,-- Euro Schulden U-Boote im 3-stelligen Millionen oder gar Milliardenbereich verschenkt werden.

    Bevor das ein Strang mit "Ja das ist aber nicht gut"-Meinungen wird, habe ich gleich vorweg den rechtlichen Hintergrund dieser Tatsache aufgezeigt.

    Die "BRD" ist verpflichtet, U-Boote zu verschenken. Jederzeit, an Jeden, wenn Jeder es möchte. Über die USA sind diese Ansprüche natürlich gem. Überleitungsvertrag anzumelden.

    Deswegen gibt es für die Hamaz ja auch keine LEO2.

    Ist das begriffen ? MfG K
    Ist verpflichtet, zu verschenken ? Warum nur lässt du einen solchen Käse los.
    Deine juristischen Haarspaltereien sind lächerlich und lästig zugleich, scheint ein persönliches Steckenpferd von dir. Du solltest dich besser an der Realität orientieren und nicht an juristischen Luftnummern, die erheblich nerven, weil sie ohne jede praktische Bedeutung sind. Politik wird von Politikern gemacht, nicht von haarspaltenden Juristen, und das ist gut so.

  10. #10
    GESPERRT
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    Zitat Zitat von KrascherHistory
    "Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden."
    Ja und, wen juckts? Die Bundesliga-Saison hat wieder begonnen. Der nächste Urlaub nach Mallorca muß noch gebucht werden. MUUUH!

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