Zitat von
KrascherHistory
Die "BRD" zahlt ALLES. Warum nur 1/3 wenn ich alles haben kann ?
Zitat aus den "37 Punkten - Legitimationsdebakel der "BRD"
"...Die im nachfolgenden, sinngemäß und/oder wörtlich vorgetragenen Auszüge aus der o. a. Dissertation erlauben einen treffenden Blick auf die ungeheuerlichen, völkerrechtswidrigen Verträge der BRD mit den Siegermächten. Am 25.09.1990 erging das Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht (West), BGBl I, 1990, S. 2106, als sechstes Überleitungsrecht. Dessen Paragraph 1 lautet:
Seite 172:
"Bundesrecht, dass in Berlin (West) aufgrund alliierter Vorbehaltsrechte bisher nicht oder nicht in vollem Umfang gilt, gilt vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an uneingeschränkt in Berlin (West), soweit sich aus den §§ 2 und 3 nicht etwas anderes ergibt ..."
Seite 175:
"Der Überleitungsvertrag (von 1955) ist Teil des Bonner Vertragswerkes vom 26. Mai 1952, welches aus dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, dem Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland (Truppenvertrag), dem Finanzvertrag und dem Überleitungsvertrag bestand."
"Nach Ziffer 3 des Notenwechsels vom 27/28.09.1990, bleiben, nach Abschluss der Zwei-plus-Vier-Verträge, wichtige Bestimmungen des Überleitungsvertrages (von 1955) in Kraft und zwar, << ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind>>."
Mit dieser Formulierung werden jeweils auch in sofort nichtiger Form unabdingbare Menschen- und Völkerrechte ausgeschlossen!
Der Überleitungsvertrag war 1955 von den Vertragsparteien als zeitlich begrenzt geschlossen worden und die Einwendungsverzichte sollten nur bis zum Abschluss eines Friedensvertrages gelten.
Diese Regelung hat das Besatzungskonstrukt BRD mit dem Notenwechsel vom 27./28.09. 1990 außer Kraft gesetzt, so dass die auf besatzungsrechtlicher Grundlage ausgesprochenen Verzichte demzufolge nunmehr unbegrenzt gelten sollen, was ebenfalls als festgestellte Selbstkontrahierung der Siegermächte nichtig ist.
Rensmann, a.a.O., Seite 105, 1. Absatz, ohne nähere Fundstellenangabe:
"So konnte z. B. die Streichung des Truppenabbauverfahrens von deutscher Seite nicht durchgesetzt werden, und so wurden auf ausdrücklichen Wunsch der Alliierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Todesstrafe bei bewaffneten Konflikten getroffen."
Art. 7 Absatz 1 des "Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.05.1952" - Überleitungsvertragsgrundlage - lautet wie folgt:
"(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskraftfähig und rechtswirksam und sind von deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln."
Unter derzeitigem Verzicht auf die Darstellung aller erkennbaren, ungeheuerlichen und menschenrechtsverletzenden Abmachungen zwischen deutschen Kollaborateuren in der BRD-Regierung und den Besatzern wird der Punkt II Reparationen zum Notenwechsel betrachtet. Für die Reparationsfrage regelt Art. 3 Abs. 1 des 6. Teils des Überleitungsvertrages:
"Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden."
In Abs. 3 werden dann Klagen und Ansprüche von davon Betroffenen nicht zugelassen.
Seite 178:
"Auffällig ist in diesem Zusammenhang der Art. 1, Abs. 1, Satz 2 des 6. Teils des Überleitungsvertrages. Hier hatten sich die Drei Mächte ursprünglich verpflichtet, zu keiner Zeit Forderungen auf Reparationen aus der laufenden Produktion der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen."
"Diese Bestimmung ist durch den Notenwechsel vom 28./29.09.1990 aufgehoben worden."
Den fetten blauen Absatz muß man schon ganz genau lesen. Auch mehrfach.
Hierin findest du den rechtlichen Rahmen dafür, warum Israel nicht einen Cent an die BRD zahlen wird oder muß.
Sonstiges Vermögen heißt: A L L E S !
Selbst die ganze isr.Handelsflotte ist auf deutsche Kosten in Werften in Italien gebaut worden.
Bei den high-tech U-Booten ging das nicht. Deswegen sind die "Geschenke" ja auch bekannt geworden.
MfG K