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Thema: Böser alter Mann

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Würde ein Türke oder anderer Musel, der seinen deutschen nachbarn permanent beschimpft, auch in den Knast wandern?

    Ich schätze mal, nicht.

  2. #12
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Das wird das Urteil eines Alt68ers nach erfolgtem Marsch durch Instanzen gewesen sein, keine Frage.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  3. #13
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Herr Bratbäcker
    Tja, bei Steuerdelikten und bei gegen Ausländer gerichtetetn Straftaten versteht die BRD keinen Spaß. :]

    Eine weitere rechtsradikale Tat, die die NAZI-Gefahr erneut eindrucksvoll unterstreicht.

    Im Übrigen ist Beleidigung eine Privatklagedelikt, der Neger muß den rechtsradikalen Kriminellen also wohl angezeigt haben. Vielleicht ist da auch noch ein zivilrechtlicher Schmerzensgeldanaspruch drin. :]
    Steuerdelikte sind kein Problem, wenn man der richtigen Partei angehört.

  4. #14
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Modena 360
    Bewährungsstrafen sind nur für minderschwere Taten wie diese hier vorgesehen: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Dazu gibt es von Kishon eine sehr treffende Satire unter dem Titel "Staatlich geförderte Notzucht". Der Täter zeigt, daß die Vergewaltigung vom Staat als eine Art Volkssport zum Abbau von Aggressionen gefördert wird.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Ahja, und was ist mit denen, die uns Deutsche "Kartoffeln" oder "Schweinefleischfresser" nennen?

    Dieser Richter steht auf meiner Abschussliste ganz oben.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  6. #16
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Modena 360
    Ich muß dir recht geben. Ein derart heimtückisches und zutiefst verachtenswertes Verbrechen wie das des unverbesserlichen, altersstarrsinnigen Rassisten kann gar nicht anders als mit aller zur Verfügung stehenden Härte des Gesetzes - das im übrigen unbedingt verschärft werden muß! - bestraft werden.

    Bewährungsstrafen sind nur für minderschwere Taten wie diese hier vorgesehen: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Da kommt einen schon das Grauen !

  7. #17
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Klopperhorst
    Ahja, und was ist mit denen, die uns Deutsche "Kartoffeln" oder "Schweinefleischfresser" nennen?

    Dieser Richter steht auf meiner Abschussliste ganz oben.

    ---

    Das sind doch auch nur kulturbedingte Liebkosungen unserer neuen Freunde.
    Laßt Lindenwirth fry!
    Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!

  8. #18
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Polemi666
    Mhh... Räusper...
    Einem Richter "verachtenswerte Rechtsbeugung" vorzuwerfen, der sich (mit Sicherheit) im Rahmen geltender Gesetze bewegt, halte ich doch für grenzwertig!

    Wenn unsere Gesetze für Beleidigungen Haftstrafen vorsehen, wann hälst du denn eine solche für sinnvoll? NIE? Dann wäre ja gut, doch das ändert nichts daran, dass sich der Richter im Rahmen der ihm vorgegebenen Gesetze - im Gegensatz zu dir! Das kategorische Ablehnen von Haftstrafen würde da eher eine (vielleicht sogar "verachtenstwerte") "Rechtsbeugung" darstellen...

    Als Begründung wurde laut Artikel angeführt, dass der Richter keine Besserung des Angeklagten erwartet und eine Wiederholung für wahrscheinlich hält...
    So sich der gute Mann innerhalb seiner Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lässt, ist ja auch nichts passiert, nicht wahr? Muss sich der Ausländerhass mal zwei Jahre innerhalb der eigenen vier Wände abreagieren!



    (im Übrigen halte auch ich die Strafe für sehr hoch angesetzt, da wirklich niemanden damit gedient wäre, so ein 74- Jähriger noch ins Gefängnis muss - eine empfindliche Geldstrafe würde wohl auch einen "Besserungseffekt" haben - hier jedoch von Rechtsbeugung zu reden halte ich allerdings, wie bereits erwähnt, für fahrlässig...)
    Ich glaube nicht, daß ich ein rechtliches Problem zu fürchten habe (solange nicht Recht gegen mich gebeugt oder gebrochen wird, womit sich der Kreis schlösse). Das zum Einen.

    Was verschiedene Formen der Beleidigung betrifft...nimm dir eine Viertelstunde Zeit, setze dich vor mich und ich rezitiere dir aus dem Schatzkästlein bayerischer (Schimpf-)Wortschöpfungen einen kleinen Auszug, der dich den Rest deines Lebens lang läutern wird!
    Komm mir also nicht mit der "ultimativen" Beleidigung durch ein einziges Wort.

    Die Begründung, daß der Richter keine Besserung des Angeklagten erwartet ist für mich genau der Zentralpunkt des Übels und damit auch meiner Kritik, da mit solchen "Erwartungen" des Richters jeder Mist zu rechtfertigen ist.
    Der überzogene Hang in Deutschland zu prophylaktischer Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung ist längst zu einer Krankheit entartet. (Oops, wieviel Jahre kostet mich das jetzt?) Was soll der Blödsinn, jemanden einzusperren, mit der Begründung, daß er womöglich wieder jemanden beleidigen könnte? Reicht es nicht aus, solange zu warten, bis dieser Fall eingetreten ist? Wozu man sich bei Triebmördern erst seit kurzem so richtig durchringen kann, wird hier unter anderem Namen mit einer Lockerheit durchgezogen, daß mir schlecht wird: eine Art "Sicherheitsverwahrung im voraus". Daß ich mit meiner Einschätzung nicht ganz im Absurden liege, zeigt doch auch die Tatsache, daß man in die Berufung geht.
    "Free your mind - and your ass will follow"
    (George Clinton, 1970)

  9. #19
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Manfred_g
    Die Begründung, daß der Richter keine Besserung des Angeklagten erwartet ist für mich genau der Zentralpunkt des Übels und damit auch meiner Kritik, da mit solchen "Erwartungen" des Richters jeder Mist zu rechtfertigen ist.
    Diese Erkenntnis könnte der Richter auch aus dem Verhalten des alten Herrn während der Sitzung gewonnen haben. Besser erst mal die Begründung abwarten oder suchen.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  10. #20
    Extra Scharf Benutzerbild von emire
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von heiss
    Ist total unnötig der Mann ist 74.
    Ich finde er hat Narrenfreiheit und sollte von der Justiz und Mitmenschen nicht mehr so ernst genommen werden.

    Aber wirklich wenn ich etwas
    nicht verstehe dann ist das die falsche Haltung gegenüber Älteren, Frauen und Kindern.

    Tja,was bleibt noch übrig................?

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