Karlsruhe (rpo).
Kinder aus erster Ehe haben ein Recht auf Unterhalt. Wenn der Vater in seiner zweiten Ehe die Pflichten als Hausmann übernimmt, muss er trotzdem jobben gehen, lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
Der BGH hat die Unterhaltspflichten von Hausmännern für Kinder aus erster Ehe verschärft. Geschiedene Männer, die in der zweiten Ehe die Kindererziehung und den Haushalt übernehmen und daher keine eigenen Einkünfte erzielen, müssten dennoch für den Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe einen Nebenjob aufnehmen, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe.
In diesem Umfang müsse die zweite Ehefrau den Hausmann "von den Erziehungsaufgaben freistellen". Denn die Ansprüche der Kinder aus erster Ehe seien "gleichrangig" mit jenen aus zweiter Ehe, betonte der 12. Zivilsenat. (....)
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