Jetzt wirds albern! Es geht um die Definition von Aggressionskriegen und nicht um das Einrücken müssen. Natürlich bleibt es dem Hilfesteller überlassen, ob er dem Hilfesuchenden wirklich hilft. Das Versagen von Hilfe ist möglich, jedoch kein Indiz dafür, daß von einem Aggressionskrieg abgesehen wurde. Es wurde lediglich die Hilfestellung versagt.