Bundesjustizministerium plant Neuregelungen für verdeckte Ermittlungsmaßnahmen

Auf dem siebten Symposium "Datenschutz bei der Telekommunikation und im Internet" in Bad Godesberg informierten Referenten des Bundesjustizministeriums über erste Ansätze zur Neuordnung von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren. So sollen die Regelungen für alle verdeckten Ermittlungsmaßnahmen vereinheitlicht werden. Dazu gehören die Rasterfahndung, die Postbeschlagnahme, die Telekommunikationsüberwachung, die akustische Wohnraumüberwachung, die akustische Überwachung außerhalb von Wohnungen, die Verkehrsdatenerhebung, Bildaufnahmen, der Einsatz von IMSI-Catchern, verdeckte Ermittler, die Schleppnetzfahndung, die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung sowie die so genannte längerfristige Observation.


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