Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Rechte homosexueller Paare in Deutschland gestärkt. Die Richter gaben der Klage eines Krankenpflegers aus Nordrhein-Westfalen statt, der in einer eingetragenen Partnerschaft lebt und deshalb den im Bundesangestelltentarifvertrag vorgesehenen höheren Ortszuschlag für Verheiratete verlangt.
Sein Arbeitgeber und die gerichtlichen Instanzen hatten dies bisher abgelehnt. Die Klinik verwies dabei auf bleibende Unterschiede und bezeichnete das Lebenspartnerschaftsgesetz als verfassungswidrig. Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt aber, dass der Mann den Anspruch auf den höheren Ortszuschlag habe. Eingetragene Lebenspartnerschaften müssten in diesem Punkt genauso behandelt werden wie Eheleute.
(Az: 6 AZR 101/03)