Demonstrationen und Kundgebungen jeglicher Couleur gehören seit Anbeginn
der Demokratie zur politischen Kultur untrennbar dazu, ebenso der Respekt
vor der Meinung Andersdenkender.
Das gewaltsame Stören einer solchen Demonstration (auch wenn man die Gewalt durch die Kriminalisierung des Gegners legitim glaubt), insbesondere in Zusammenhang mit der Bedrohung Unbeteiligter an Gesundheit und Eigentum, ist als verbrecherischer und tendenziell totalitärer Akt anzusehen und steht somit außerhalb des Rahmens demokratischer Politik.
Somit sind zuallererst die Ordnungskräfte am Zug, solche Gewalthandlungen gar nicht erst aufkommen zu lassen.