Das Ganze nennt sich dann "Dauersteuer auf Vermögen"
21. April 2007
VORSCHLAG
Dauersteuer auf Vermögen statt einmaliger Abgabe auf Erbe
Hamburg - Im Streit um die Reform der Erbschaftsteuer findet ein alternativer Kompromissvorschlag bei Finanz- und Wirtschaftspolitikern der Großen Koalition Unterstützung: Demnächst würde die Erbschaftsteuer zwar abgeschafft - aber "keinesfalls ersatzlos gestrichen", wie der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, dem SPIEGEL sagte.
Stattdessen würde - im Falle von Immobilien - ein jährlicher Aufschlag auf die Grundsteuer fällig. Bei Betriebsvermögen würde die Zahlung auf die Gewerbeertragsteuer erhoben und bei Kapitalvermögen auf die ab 2009 geltende pauschale Ertragsteuer.
Die Steuer könnte durch gestaffelte Sätze und Freibeträge, beispielsweise für selbstgenutzte Immobilien, so gestaltet werden, dass die Summe der Zahlungen dem jährlichen Erbschaftsteueraufkommen entspricht - und auch die Belastung der einzelnen Steuerpflichtigen der heutigen Erbschaftsteuer gleichkommt.
Konkret bedeutet der Vorschlag, dass nicht mehr die Erben für ihre Erbschaft vom Finanzamt herangezogen werden, sondern dass höhere Steuern auf vorhandenes Vermögen gezahlt werden.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Wend, sieht in dem Vorschlag "eine interessante Überlegung". Ihn überzeugt, dass damit "völlig unbürokratisch eine Art kontinuierliche Vermögensteuer erhoben werden könnte".
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