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Thema: Das versuch Du mal!

  1. #1
    GESPERRT
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    Daumen runter! Das versuch Du mal!

    Rechtsstaat absurd: Bundesverfassungsgericht billigt Unrecht

    Ein in Darmstadt lebender Algerier, welcher der sorgeberechtigten Mutter seit nunmehr sechs Jahren das gemeinsame Kind vorenthält, darf nicht durch wiederholte Haftstrafen gezwungen werden, die Rückkehr des Kindes aus Algerien nach Deutschland zu ermöglichen. Er hat nämlich bereits einmal für sein Verhalten eine Strafe abgesessen - und zweimal kann man ihn doch nicht für dasselbe Vergehen bestrafen, obwohl er ja auch fortgesetzt das Recht bricht. Und so wird das arme Mädchen ohne Kontakt zur Mutter wohl sein Leben in Algerien fristen müssen. Diesen Beschluss fasste das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag.

    Seine 1995 geborene Tochter war – mit Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter – 2001 zu Verwandten nach Algerien gereist. Sie kann aber seither von dort nicht mehr zurückkehren, weil für ihre Ausreise nach algerischem Recht das notariell beurkundete Einverständnis des Vaters erforderlich ist, das dieser hartnäckig verweigert.

    Im familiengerichtlichen Verfahren hatte das Amtsgericht Darmstadt Anfang 2002 erklärt, das Verhalten des Mannes zeige, dass es ihm „nicht um das Wohl der gemeinsamen Tochter geht, sondern um die Durchsetzung eigener Interessen“. Der Mann versuche, die Sorge der Mutter um ihre Tochter „skrupellos für sich auszunutzen“, indem er seine Zustimmung zur Rückführung davon abhängig mache, dass die Mutter ihn mit Wohnsitz wieder unter ihrer Anschrift anmelde.

    Davon erhoffe er sich einen Freigängerstatus. Die Mutter solle helfen, seine drohende Abschiebung zu verhindern. „Die Belange der Tochter, die seit mehr als eineinviertel Jahren keinerlei persönlichen Kontakt zur Mutter halten kann, interessieren ihn hingegen offensichtlich überhaupt nicht.“ Inzwischen ist das Mädchen seit etwa sechs Jahren in Algerien.

    Das Landgericht Darmstadt verurteilte den Mann 2003 wegen Kindesentziehung zu zweieinhalb Jahren Haft. Er trat die Strafe an, verweigerte aber die Zustimmung zur Ausreise der Tochter weiterhin. In einem zweiten Strafverfahren wurde er deshalb im April 2005 zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses zweite Urteil hob eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts jetzt als unzulässige Doppelbestrafung auf.

    Was sind wir doch für ein "gutes" Land - fortgesetztes Unrecht wird zu Recht, wenn man nur hartnäckig bleibt.

    (Spürnase: Oriflamme)

    Aus PI

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Das versuch Du mal!

    a) was lässt sich die dumme Alte mit solchem Gevolks ein

    b) warum lässt sie ihr Kind ohne mütterliche Begleitung in solche Länder reisen

    ergo: dumm geboren, nix gelernt!

  3. #3
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    Standard AW: Das versuch Du mal!

    Der Richter war kein Gutmensch - er war ein Bessermensch - ein Bestmensch sogar !

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Das versuch Du mal!

    Fritzu hast recht-ändert das aber etwas an der absurden Rechtsfindung?

  5. #5
    Sehender Benutzerbild von senchi
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    Kool AW: Das versuch Du mal!

    Das ist typisch Deutschland. Täterschutz vor Opferschutz.
    Das heißt doch praktisch:
    "Wenn ich dem zuständigen Richter ein Bein breche und das danach immer wieder an der gleichen Stelle tue kann ich nur einmal bestraft werden, oder?????"
    Unser Rechtssystem ist in diesem Fall zum Kotzen.:=

  6. #6
    Ohneglied Benutzerbild von harlekina
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    Standard AW: Das versuch Du mal!

    Sobald das Kind im Ausland ist, hat die Mutter schlechte Karten. Guckt euch die Liste der vermißten Kinder an, viele mit ausländischen Namen.

    In Memoriam
    Henning 1960 - 2010

  7. #7
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    Standard AW: Das versuch Du mal!

    Zitat Zitat von senchi Beitrag anzeigen
    Das ist typisch Deutschland. Täterschutz vor Opferschutz.
    Das heißt doch praktisch:
    "Wenn ich dem zuständigen Richter ein Bein breche und das danach immer wieder an der gleichen Stelle tue kann ich nur einmal bestraft werden, oder?????"
    Unser Rechtssystem ist in diesem Fall zum Kotzen.:=
    Nein, weil jedes Brechen eine einzelne Tat darstellt.
    Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

    Mitglied der Linksfraktion

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Wild Bill
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    Standard AW: Das versuch Du mal!

    Die Tante ist selber Schuld.Was lässt sie sich mit einem Musel ein!

  9. #9
    Ohneglied Benutzerbild von harlekina
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    Standard AW: Das versuch Du mal!

    In Algerien greift das Haager Kindesentziehungsübereinkommen nicht.

    Haager Kindesentziehungsübereinkommen

    Zur raschen Beendung einer grenzüberschreitenden Kindesentziehung wurde zwischen einer Anzahl von Staaten das "Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung" vom 25.10.1980 geschlossen.

    Ziel dieses Übereinkommens ist die schnellstmögliche Rückführung widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder. Die Rückführung entzogener Kinder soll die Beachtung des geltenden (Mit-) Sorgerechts oder Umgangsrechts sicherstellen. Sie stellt keine Regelung der elterlichen Sorge dar.

    Das Haager Kindesentziehungsübereinkommen ist gegenwärtig im Verhältnis zwischen Deutschland und den nachfolgend genannten Staaten in Kraft:

    Argentinien, Australien, Bahamas, Belarus, Belgien, Belize, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Burkina Faso, Chile, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Guatemala, Honduras, Chinesische Sonderverwaltungsregion Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Macau (zur VR China gehörig), Malta, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Simbabwe, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, Südafrika, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigtes Königreich (mit Isle of Man, Falkland Inseln, Kaimaninseln, Bermuda und Montserrat), Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.
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    Henning 1960 - 2010

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von barumer
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    Standard AW: Das versuch Du mal!

    Warum geht die sogenannte "Familienzusammenführung" immer nur in einer Richtung ???
    Beide packen, und ab zur Tochter nach Algerien.

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