Haager Kindesentziehungsübereinkommen
Zur raschen Beendung einer grenzüberschreitenden Kindesentziehung wurde zwischen einer Anzahl von Staaten das "Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung" vom 25.10.1980 geschlossen.
Ziel dieses Übereinkommens ist die schnellstmögliche Rückführung widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder. Die Rückführung entzogener Kinder soll die Beachtung des geltenden (Mit-) Sorgerechts oder Umgangsrechts sicherstellen. Sie stellt keine Regelung der elterlichen Sorge dar.
Das Haager Kindesentziehungsübereinkommen ist gegenwärtig im Verhältnis zwischen Deutschland und den nachfolgend genannten Staaten in Kraft:
Argentinien, Australien, Bahamas, Belarus, Belgien, Belize, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Burkina Faso, Chile, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Guatemala, Honduras, Chinesische Sonderverwaltungsregion Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Macau (zur VR China gehörig), Malta, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Simbabwe, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, Südafrika, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigtes Königreich (mit Isle of Man, Falkland Inseln, Kaimaninseln, Bermuda und Montserrat), Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.