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Thema: Kontrolle des Länderfinanzausgleichs

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard Kontrolle des Länderfinanzausgleichs

    Worin besteht eine Kontrolle des Länderfinanzausgleichs?

    Es kann ja nicht sein, dass sozialistische Misswirtschaft dadurch aufrechterhalten bleibt, dass von den "Geberländern" Milliarden von den Nehmerländern irggendwie "verbraten" werden.

    Wer anschafft, sollte ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung der Mittel erhalten! Nur so lässt sich das Ziel von NULL NEUVERSCHULDUNG erreichen.

    -------------

    Grundprinzip des Länderfinanzausgleichs

    Maßgeblich für die horizontale Verteilung der Steuereinnahmen unter den Ländern ist grundsätzlich das örtliche Aufkommen. Die Landessteuern sowie der Länderanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer stehen den einzelnen Ländern insoweit zu, als die Steuern von den Finanzbehörden dieser Länder erhoben werden. Korrekturen über Zerlegungen werden bei der Lohn- und Körperschaftsteuer sowie beim Zinsabschlag vorgenommen, weil aus Gründen der Steuererhebungstechnik diese Steuern nicht in dem Land erhoben werden, dem sie nach der Steuersystematik zugeordnet werden müssen.

    Das System des Länderfinanzausgleichs hat nun die Aufgabe, die sich durch die Steuerverteilung ergebenden Finanzkraftunterschiede unter den Ländern angemessen auszugleichen, so dass alle Länder in die Lage versetzt werden, den ihnen zugewiesenen Aufgaben nachzukommen. Das horizontale Ausgleichssystem ist durch folgende Elemente gekennzeichnet:

    * die horizontale Umsatzsteuerverteilung,
    * der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern,
    * die den horizontalen Länderfinanzausgleich ergänzenden Bundesergänzungszuweisungen.

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    Geändert von kritiker_34 (13.05.2007 um 15:01 Uhr)
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

  2. #2
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    Standard AW: Kontrolle des Länderfinanzausgleichs

    Keine öffentl. Mittel in Privatvermögen.
    Und user benötigen value.
    Und Sozialstaat und ÖD um je mind. 90 % abbauen.
    Damit wir den sozialstaatlichen Feudaldreck endlich los werden.
    Dann braucht wegen grundrechtswidriger Gesetze nichts mehr ausgeglichen zu werden, weil die dann aus dem Rechtsraum entfernt sind.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: Kontrolle des Länderfinanzausgleichs

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    Keine öffentl. Mittel in Privatvermögen.
    Und user benötigen value.
    Und Sozialstaat und ÖD um je mind. 90 % abbauen.
    Damit wir den sozialstaatlichen Feudaldreck endlich los werden.
    Dann braucht wegen grundrechtswidriger Gesetze nichts mehr ausgeglichen zu werden, weil die dann aus dem Rechtsraum entfernt sind.
    dann fang mal in den neuen BL´s an, die subventionierten PDSED Jobs zu streichen, das wäre schon mal ein lobenswerter Anfang.
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

  4. #4
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    Standard AW: Kontrolle des Länderfinanzausgleichs

    kritiker_34, bin sofort dabei, diese Drecksbande hinter Gitter zu bringen.
    Die marxistischen Schurken deklarieren eine sog. "Arbeitnehmer"-Klasse.
    Die SED war eine schwerkriminelle Verarmungs- und Ermordungs-Sekte.
    ExSEDler gehören zur Verantwortung gezogen und nicht zwangsbereichert.
    Daß diese abgefeimten Schurken frei auftreten und z.B. mich zum Inhaberinstrument deklarieren, ist Ausdruck des verbrecherischen deutschen Spaltungsregimes.
    Deswegen dürfen die frei herum hetzen!

  5. #5
    hopsgeiles Springschwein Benutzerbild von carlson.vom.dach
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    Standard AW: Kontrolle des Länderfinanzausgleichs

    leider ist das eine etablierte Partei - 1990 haetten es sicher viele verstanden diese Pack zu verbieten, heute, in Zeiten der Fusion mit der Linken wird das unmoeglich sein
    das sie ihre Fuehler richtung westen ausstreckt kommt dabei noch hinzu
    <span style=font-family: Arial Black><font color=Gray>that's labour! - Mitglied der FdL</font></span>

  6. #6
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    Standard AW: Kontrolle des Länderfinanzausgleichs

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    Worin besteht eine Kontrolle des Länderfinanzausgleichs?

    Es kann ja nicht sein, dass sozialistische Misswirtschaft dadurch aufrechterhalten bleibt, dass von den "Geberländern" Milliarden von den Nehmerländern irggendwie "verbraten" werden.

    Wer anschafft, sollte ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung der Mittel erhalten! Nur so lässt sich das Ziel von NULL NEUVERSCHULDUNG erreichen.

    -------------

    Grundprinzip des Länderfinanzausgleichs

    Maßgeblich für die horizontale Verteilung der Steuereinnahmen unter den Ländern ist grundsätzlich das örtliche Aufkommen. Die Landessteuern sowie der Länderanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer stehen den einzelnen Ländern insoweit zu, als die Steuern von den Finanzbehörden dieser Länder erhoben werden. Korrekturen über Zerlegungen werden bei der Lohn- und Körperschaftsteuer sowie beim Zinsabschlag vorgenommen, weil aus Gründen der Steuererhebungstechnik diese Steuern nicht in dem Land erhoben werden, dem sie nach der Steuersystematik zugeordnet werden müssen.

    Das System des Länderfinanzausgleichs hat nun die Aufgabe, die sich durch die Steuerverteilung ergebenden Finanzkraftunterschiede unter den Ländern angemessen auszugleichen, so dass alle Länder in die Lage versetzt werden, den ihnen zugewiesenen Aufgaben nachzukommen. Das horizontale Ausgleichssystem ist durch folgende Elemente gekennzeichnet:

    * die horizontale Umsatzsteuerverteilung,
    * der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern,
    * die den horizontalen Länderfinanzausgleich ergänzenden Bundesergänzungszuweisungen.

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    Das Problem ist, Deutschland ist KEINE Bundesrepublik wie sie gern genannt wird.
    Sondern ein Zentralstaat mit als Ländern bezeichneten Verwaltungsunterstrukturen, wobei der Bundesrat nicht Länder vertritt sondern Parteien und damit eine für das Nachkriegsdeutschland gewollte politische Lähmungseinrichtung ist.

    Ein Bundesstaat sind z.B. die Schweiz oder die USA.

    Dies ist auch die einzige Möglichkeit, solchen Filz zu vermeiden.
    Die Steuerhoheit der einzelnen Länder (übrigens dort auch der Kommunen), und eine von diesen (nach Leistungsfähigkeit) finanzierte zentrale Bundesverwaltung.
    In der Schweiz z.B. muß sich die Bundesregierung in Bern Erhöhungen iheres Steueretats per Volksentscheid genehmigen lassen.

  7. #7
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    Standard AW: Kontrolle des Länderfinanzausgleichs

    D ist leider ein grundrechtswidriger Rechtsraum, in welchem Betriebslose für das betriebl. Vermögen und für die Schulden und Ertragszinsen Anderer per Gesetz zuständig erklärt werden.
    Doch Zwangsarbeit und Enteignung sind grundrechtlich verboten.

  8. #8
    hopsgeiles Springschwein Benutzerbild von carlson.vom.dach
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    Standard AW: Kontrolle des Länderfinanzausgleichs

    Die Schweiz ist auch eine direkte Demokratie, in Deutschland gibt es nicht mal Plebiszite. Euro laesst gruessen
    <span style=font-family: Arial Black><font color=Gray>that's labour! - Mitglied der FdL</font></span>

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: Kontrolle des Länderfinanzausgleichs

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, Deutschland ist KEINE Bundesrepublik wie sie gern genannt wird.
    Sondern ein Zentralstaat mit als Ländern bezeichneten Verwaltungsunterstrukturen, wobei der Bundesrat nicht Länder vertritt sondern Parteien und damit eine für das Nachkriegsdeutschland gewollte politische Lähmungseinrichtung ist.

    Ein Bundesstaat sind z.B. die Schweiz oder die USA.

    Dies ist auch die einzige Möglichkeit, solchen Filz zu vermeiden.
    Die Steuerhoheit der einzelnen Länder (übrigens dort auch der Kommunen), und eine von diesen (nach Leistungsfähigkeit) finanzierte zentrale Bundesverwaltung.
    In der Schweiz z.B. muß sich die Bundesregierung in Bern Erhöhungen ihres Steueretats per Volksentscheid genehmigen lassen.
    Welche Möglichkeiten haben die Geberländer, eine MITTELVERGABE zu kontrollieren, sodass tatsächlich JOBS entstehen die langfristig OHNE SUBVENTIONEN auskommen, statt links-grüne Pöstchen zu alimentieren?

    Derzeit werden diejenigen mitfinanziert, welche die BRD mittels links-grüner Parolen und Verschwendung zerstören wollen!
    Geändert von kritiker_34 (13.05.2007 um 18:09 Uhr)
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  10. #10
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    Standard AW: Kontrolle des Länderfinanzausgleichs

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    Welche Möglichkeiten haben die Geberländer, eine MITTELVERGABE zu kontrollieren, sodass tatsächlich JOBS entstehen die langfristig OHNE SUBVENTIONEN auskommen, statt links-grüne Pöstchen zu alimentieren?

    Derzeit werden diejenigen mitfinanziert, welche die BRD mittels links-grüner Parolen und Verschwendung zerstören wollen!
    Derzeit keine.
    Auch in Zukunft nicht.
    Die einzige Möglichkeit wäre, den Bundesländern die Autarkie zu geben die z.B. die Kantone in der Schweiz haben, oder die Staaten der USA. (Nur als Anhaltspunkt, 1:1 ist das sicher nicht übertragbar).

    Da das nicht geschehen wird, geht die Bürgertäuschung und die sinnlose Geldverschwendung weiter.
    Ein Grundübel, zwar in absoluter Höhe nicht wirklich relevant aber mit erheblicher Symbolkraft, sind die völlig überflüssigen Länderparlamente.
    Wenn die Bundesländer schon stark beschränkt selbständige gewählte Verwaltungen haben sollen, würde ein gewählter Gouverneur reichen, der sich dann seine Exekutive zusammenstellt.
    Was steuerfinanzierte Oppositionen und auch Regierungsfraktionen in den Länderparlamenten die praktisch nicht über legislative Gewalt verfügen zu suchen haben, außer Geld zu kosten, ist mir ein Rätsel.

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