Zitat von
kritiker_34
Worin besteht eine Kontrolle des Länderfinanzausgleichs?
Es kann ja nicht sein, dass sozialistische Misswirtschaft dadurch aufrechterhalten bleibt, dass von den "Geberländern" Milliarden von den Nehmerländern irggendwie "verbraten" werden.
Wer anschafft, sollte ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung der Mittel erhalten! Nur so lässt sich das Ziel von NULL NEUVERSCHULDUNG erreichen.
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Grundprinzip des Länderfinanzausgleichs
Maßgeblich für die horizontale Verteilung der Steuereinnahmen unter den Ländern ist grundsätzlich das örtliche Aufkommen. Die Landessteuern sowie der Länderanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer stehen den einzelnen Ländern insoweit zu, als die Steuern von den Finanzbehörden dieser Länder erhoben werden. Korrekturen über Zerlegungen werden bei der Lohn- und Körperschaftsteuer sowie beim Zinsabschlag vorgenommen, weil aus Gründen der Steuererhebungstechnik diese Steuern nicht in dem Land erhoben werden, dem sie nach der Steuersystematik zugeordnet werden müssen.
Das System des Länderfinanzausgleichs hat nun die Aufgabe, die sich durch die Steuerverteilung ergebenden Finanzkraftunterschiede unter den Ländern angemessen auszugleichen, so dass alle Länder in die Lage versetzt werden, den ihnen zugewiesenen Aufgaben nachzukommen. Das horizontale Ausgleichssystem ist durch folgende Elemente gekennzeichnet:
* die horizontale Umsatzsteuerverteilung,
* der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern,
* die den horizontalen Länderfinanzausgleich ergänzenden Bundesergänzungszuweisungen.
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