Ein Geschwisterpaar aus Sachsen legt Beschwerde ein, damit sie sich endlich ungestraft Lieben können. Vier Kinder haben sie bereits gezeugt.
[Links nur für registrierte Nutzer]Das Bundesverfassungsgericht hat nach Beschwerden eines Geschwisterpaares aus Sachsen nun ein förmliches Verfahren eingeleitet und prüft, ob das strafrechtliche Inzestverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Anwälte der Geschwister Patrick S., 30, und Susan K., 22, aus der Nähe von Leipzig beklagen vor allem die Einschränkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung ihrer Mandanten, die vier Kinder miteinander haben.
Abgesehen von den staatlich erhobenen Zeigefinger, moralisch gesehen ist für mich Geschwisterliebe dieser Art undenkbar, dazu auch noch unverantwortlich Kinder miteinander zu zeugen. Liebe hin oder her...das gehört sich nicht. In anderen Ländern ist Inzucht bereits erlaubt,bald vielleicht auch bei uns.... wie denkt Ihr darüber ?