Ich bezweifle, dass jemand von einem deutschen Gericht wegen Volksverhetzung verurteilt wird, wenn dieser jemand "Scheiß Ausländer" sagt.
Das erfüllt den Tatbestand der Beleidigung.
Sagt jedoch jemand "Scheiß Jude", dann könnte das schon eher als
Volksverhetzung bewertet werden.
Dann kommt es auch immer darauf an, unter welchen Umständen das gesagt wird.
Es gibt den objektiven und subjektiven Tatbestand einer Handlung/Äußerung.
Sagt einer zu mir "Scheiß Deutscher" in der Kneipe, dann ist das eine Beleidigung.
Sagt jemand als Redner bei einer öffentlichen Veranstaltung "Scheiß Deutsche",
dann wird der Redner höchstwahrscheinlich auch wegen Volksverhetzung verurteilt.