Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
Doch. Denn während die Vergabe von Mumus eben nicht per Gesetz geregelt wird, ist das bei Steuern und staatlichen Subventionen sehr wohl der Fall.

Es geht ja nicht um Gleichheit allgemein, sondern nur um Gleichheit vor dem Gesetz. Deshalb wäre beispielsweise die einzig grundgesetzkonforme Steuer eine für alle gleiche Kopfsteuer bei Abschaffung sämtlicher anderer Steuerarten.
Nein, das ist nicht Sinn dieses Artikels. Ausdrücklich verboten ist nur die in Art. 3.3 genannte Diskriminierung "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" sowie Benachteiligung "wegen seiner Behinderung". Der Rest ist Auslegungssache und steht in Konkurrenz zu anderen Grundrechten wie z.B. dem des Art. 14 GG. U.A. aus Art. 14 2 GG geht die Rechtmäßigkeit der Besteuerung nach Einkommensklassen hervor. Eigentum verpflichtet.