Nein, das ist nicht Sinn dieses Artikels. Ausdrücklich verboten ist nur die in Art. 3.3 genannte Diskriminierung "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" sowie Benachteiligung "wegen seiner Behinderung". Der Rest ist Auslegungssache und steht in Konkurrenz zu anderen Grundrechten wie z.B. dem des Art. 14 GG. U.A. aus Art. 14 2 GG geht die Rechtmäßigkeit der Besteuerung nach Einkommensklassen hervor. Eigentum verpflichtet.