Aus einem Erlaß, der ungeahnte Folgen hatte:
Weibliche Beamte, die bereits die Amtsbezeichnung „Amtmännin“ führen, können der zuständigen Behörde mitteilen, daß sie die Amtsbezeichung „Amtsfrau“ führen möchten. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Änderung der Amtsbezeichnung. Ein Amt mit der Amtsbezeichnung „Amtmann“ wird weiblichen Beamten nicht mehr verliehen. Vorhandene weiblich Beamte, die die Amtsbezeichnung „Amtmann“ nicht mehr führen möchten, teilen der zuständigen Behörde mit, ob sie die Amtsbezeichnung „Amtmännin“ oder die Amtsbezeichnung „Amtsfrau“ führen möchten.
Aus einem Schreiben des Bundsinnenministeriums an die . Bundesbehörden
Ist hier eine Amts"frau". Ich hätte eine solche auch so an bestimmten Merkmalen erkannt. [Wenn daraus Emanzipation zu erkennen sein sollte, ist das eine Seifenblase. Die zeigt sich nämlich anders.)
:-:
KED