Wer es bislang nicht wahrhaben wollte, wird nun eines Besseren belehrt. Beweis für die schleichend sinkenden Nettolöhne, oder vielmehr das Überholen derselben durch beispielsweise die Teuerungsrate, ist die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle".
Diese Tabelle regelt die Unterhaltsansprüche von Kindern an ihre leiblichen Eltern, die auf Basis des allgemeinen Einkommensniveaus berechnet werden.
Nun sind diese Unterhaltsansprüche erstmals seit der Einführung dieser Tabelle vor 45 Jahren gesenkt worden.
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