Endlich, ab 01.08.07 werden die Nichtraucher per Gesetz in Baden-Württemberg vor den Rauchern weitgehend geschützt.
Im Gefolge fortschrittlicher europäischer Staaten sind umfassende Regeln zum Schutz der Nichtraucher geschaffen worden.
leider gibt es für die Gaststätten keine klare Regelungen. Kann der Wirt die Raucher vor den Normalos räumlich trennen dann ist rauchen erlaubt. Ebenso darf in Biergärten und Bierzelten geraucht werden. Aber sonst, in Behörden, Diensstellen, Krankenhäuser usw gilt generelles Rauchverbot
mal sehen ob sich die Suchtkrüppel dran halten